Sonderprogramm „Stadt und Land“ für flächendeckende Fahrradinfrastruktur

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Andreas Scheuer: BMVI startet Offensive für besseren Radverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt: Bis 2023 stehen rd. 1,46 Milliarden Euro allein für den Radverkehr zur Verfügung. Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom BMVI für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Bis zu rund 660 Millionen Euro stehen bis 2023 dafür bereit.

Bundesminister Andreas Scheuer:
Mit unserem neuen Programm werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Wir schaffen Radwege! Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Gemeinsam mit den Ländern werden wir dafür sorgen, dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet. Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren. Wir stecken den Rahmen und die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können zum Beispiel Radwegebrücken oder -unterführungen sein, fahrradfreundliche Kreuzungen, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, das noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen.

Mit diesem Sonderprogramm sollen Radfahrende bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI auch eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

• Der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
• eigenständige Radwege,
• Fahrradstraßen,
• Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
• Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
• Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
• die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
• Lastenradverkehr.

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI, innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.
Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ wird vom Bund evaluiert. Wesentliche Grundlage ist die Bereitstellung von Daten der Länder zum Unfallgeschehen, der Verkehrsentwicklung und zum CO2-Ausstoß.

Die Verwaltungsvereinbarung im Wortlaut finden Sie unter nachfolgendem Link: www.bmvi.de/SonderprogrammStadtLand
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des BAG: www.bmvi.de/bag-sonderprogramm-stadt-land

© 2021 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


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