Rettungsdienste und Feuerwehr müssen weiter warten
Nordhessen-Journal – Brüssel / Berlin – Die EU hat entschieden: Die starre 3,5-Tonnen-Grenze beim Führerschein der Klasse B wird fallen – allerdings erst im Jahr 2028. Das sieht die neue Führerscheinrichtlinie vor, auf die sich Europäisches Parlament und Rat jetzt geeinigt haben. Dann dürfen Inhaber eines B-Führerscheins (also der gängigen Pkw-Fahrerlaubnis) Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und vor allem nur für Wohnmobile. Für viele Einsatzkräfte ist das ein enttäuschender Kompromiss.
Denn sie kämpfen seit Jahren mit genau dieser Gewichtsgrenze – zum Teil mit gravierenden Folgen für die Einsatzbereitschaft.
Bis 2028 bleibt alles beim Alten – mit bürokratischer Schieflage
Für all jene, die ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht haben, gilt: Sie dürfen ohnehin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen – mit Anhänger sogar bis zu 18,5 Tonnen. Doch wer seinen Führerschein nach 1999 erworben hat, muss sich weiterhin mit der 3,5-Tonnen-Grenze begnügen. Und das sorgt in der Praxis seit Jahren für massive Probleme, gerade bei Rettungsdiensten, Feuerwehren und dem Katastrophenschutz.
Ein moderner Rettungswagen bringt schnell über 3,5 Tonnen auf die Waage – das ist schlicht Stand der Technik. Doch wenn das Personal nur den B-Führerschein besitzt, darf das Fahrzeug nicht gefahren werden. Das führt zu fragwürdigen Notlösungen: Ausrüstung wird weggelassen, Fahrzeuge künstlich abgespeckt oder unnötig verkleinert. Das alles, damit sie noch irgendwie in die Führerscheinklasse passen.
Ehrenamt ausgebremst – von Paragrafen
Auch Freiwillige Feuerwehren sind betroffen. Neue Fahrzeuge sind oft schwerer als 3,5 Tonnen – was dazu führt, dass engagierte Ehrenamtliche, die sich seit Jahren für ihre Gemeinde einsetzen, ihr Fahrzeug plötzlich nicht mehr fahren dürfen. Die Alternative: eine teure Führerscheinweiterbildung oder ein Komplettumbau – beides weder zeitnah noch bezahlbar.
2028 – zu spät?
Dass die EU nun die 4,25-Tonnen-Grenze festgelegt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch für viele kommt er zu spät. Bis 2028 können noch unzählige Situationen entstehen, in denen es nicht am Willen, sondern an einem Buchstaben im Führerschein scheitert. Besonders perfide: Die neue Regelung ist explizit auf Wohnmobile ausgelegt – und damit auf Freizeit. Für Einsatzfahrzeuge fehlt weiterhin eine klare Regelung.
Politik bleibt eine Antwort schuldig
Es drängt sich der Eindruck auf, dass der EU die Interessen von Wohnmobilisten derzeit wichtiger sind als die reibungslose Einsatzfähigkeit von Rettungskräften. Warum eine Feuerwehrfrau noch drei Jahre warten soll, während der Wohnmobilfahrer in Zukunft mit 4,25 Tonnen losdüsen darf, bleibt politisch schwer erklärbar. Und das Vertrauen in die EU-Realität sinkt dadurch weiter.
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