Dublin-Verfahren: Überstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland mehrheitlich gescheitert

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Deutschland hat im vergangenen Jahr 74.622 Asylbewerber-Übernahmeersuchen an die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens erstellt. Dies geht aus der Antwort (Link) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Dabei lag die Zahl der Zustimmungen bei 55.728, und die der erfolgten Überstellungen bei 5.053, also bei etwa 6,8 Prozent. Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten an Deutschland betrug 15.568. Die Zahl der erfolgten Überstellungen belief sich auf 4.275 – und somit auf rund 27 Prozent.

Das Dublin-Verfahren

Das Dublin-Verfahren ist ein Mechanismus der Europäischen Union (EU), der festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Es basiert auf der Dublin-Verordnung, die ursprünglich 1990 angenommen wurde und später durch verschiedene Änderungen aktualisiert wurde. Das Verfahren soll verhindern, dass Asylsuchende in mehreren EU-Ländern Anträge stellen können, indem es eindeutig den Mitgliedstaat bestimmt, der für die Prüfung ihres Asylantrags zuständig ist.

Viele wilde Worthülsen, denen keine Taten folgen. Auch DAS, hat der beste Kanzler aller Zeiten nicht hinbekommen.

©Screenshot SPIEGEL-POLITIK

Die Zuständigkeit wird in der Regel nach Kriterien wie dem ersten EU-Land, das der Asylsuchende betreten hat, der Familienzusammenführung, bereits bestehenden Aufenthaltsgenehmigungen oder bestimmten anderen Verbindungen zu einem Mitgliedstaat bestimmt.

Wenn beispielsweise eine Person in einem EU-Land Asyl beantragt, aber bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hat oder dort einen Aufenthaltstitel besitzt, kann das Dublin-Verfahren angewendet werden, um festzustellen, welches Land für die Prüfung des Antrags zuständig ist.

Es gibt jedoch Kritik am Dublin-Verfahren, insbesondere hinsichtlich seiner Effizienz, Fairness und humanitären Auswirkungen.

Kritiker argumentieren, dass es zu einer ungleichen Verteilung der Verantwortung für Asylsuchende zwischen den EU-Ländern führt und dazu beiträgt, dass Länder an den EU-Außengrenzen, die häufig die ersten Ankunftsorte für Asylsuchende sind, übermäßig belastet werden.

Hinzu kommen die mitunter merkwürdigen Ansichten deutscher Richter, die zwar Deutschen den erholsamen Urlaub in Griechenland zubilligen (noch) – aber es als menschenunwürdig empfinden dort leben zu müssen. Aus diesem Grund dürfen Asylbewerber die in Griechenland ihren Antrag stellten , natürlich auch noch einen Antrag im gelobten Land Deutschland stellen. Schließlich fließt nur hier Milch und Honig.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010869.pdf

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