Wie geht es weiter mit der Fichte?

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Nadliger Brotbaum der Holzwirtschaft

 

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Die Obere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Kassel existiert, genau wie das Regierungspräsidium Kassel, am 1. Oktober 2017 seit 150 Jahren. Sie ist damit die älteste Forstbehörde des Landes Hessen.

Aus diesem Anlass stellte Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke jetzt den interessierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern ganz besondere Zeitzeugen aus der Gründerzeit des Regierungspräsidiums vor: einen Fichtenbestand der Waldeckischen Domanialverwaltung in Stryck bei Willingen. Diese Fichten sind mindestens 160 Jahre alt. Ihr Saatgut stammte aus Thüringen. Sie haben Stürme und Schneebrüche erlebt und überstanden. Immer wieder wurde Saatgut geerntet, ausgesät und gepflanzt. Das erfreulich langlebige Saatgut ist aber auch dauerhaft eingelagert worden, um nächsten Generationen zur Verfügung zu stehen. Welche Bedeutung dieses Saatgut und die Fichte ganz allgemein, die in diesem Jahr zum Baum des Jahres erwählt wurde, für die Wälder, für uns und unseren Alltag hat, das beleuchteten die Vertreter der Oberen Forstbehörde beim RP und zahlreiche Gäste (S. Anhang)aus verschiedenen Blickwinkeln.

Saatgutbetriebe, Baumschulen, Forstwirtschaft, Sägebetriebe und holzerarbeitende Industrie warnen seit einiger Zeit: Fichtenholz wird immer knapper, weil die nutzbare Fläche heimischer Bestände immer weiter zurückgeht.. Ohne die hierzulande gepflegte nachhaltige Bewirtschaftung der Fichtenbestände, seien sie auf den Ankauf von Fichtenholz aus Regionen angewiesen, aus denen sie eigentlich gar kein Holz kaufen wollen, weil dort alles andere als nachhaltig gewirtschaftet wird.

Vertreter aller Bereiche erläuterten auf Einladung der Oberen Forstbehörde im Stryck, warum es notwendig ist, die Fichte auch im Angesicht des Klimawandels zu bewahren. Dazu diene vor allem das Saatgut solch alter Bestände wie hier inStryck.

Die Fichte ist so eng mit der Geschichte von Wirtschaft, Krieg und Industrialisierung verbunden, dass sie ein ungeheuer spannendes Stück Entwicklungsgeschichte abbildet. Bei aller Förderung von Laub- und Mischwäldern soll die Fichte auch in Zukunft eine Rolle spielen. Damit diese wirtschaftsgeschichtlich so bedeutsame Baumart unter den Bedingungen des Klimawandels eine Chance hat, müssen die Samen der 160 Jahre alten Fichten im Strycktal eine Zukunft haben. Die Auswahl des forstlichen Vermehrungsgutes wird die Zukunft der Wälder unter dem Vorzeichen des Klimawandels beeinflussen.

Die Überwachung der Erzeugung und des Vertriebes von forstlichem Vermehrungsgut, das in hochwertiger genetischer Qualität und guter äußerer Beschaffenheit zur Verfügung stehen muss, gehört zum Aufgabenspektrum der oberen Forstbehörde. Die Ausweisung und Zulassung, sowie die dauernde Überprüfung der Erntebestände spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Auswahl erfolgt insbesondere nach den Kriterien Gesundheit, Stabilität und genetische Vielfalt. Damit hat die Forstverwaltung beim Regierungspräsidium Kassel auch die Aufsicht über die Qualität gegenwärtiger und künftiger  Waldgenerationen.

Seit jeher war die Begründung neuer Waldbestände die Kernaufgabe der Forstwirtschaft. Die waldbaulichen Methoden mögen sich geändert haben, für den Erfolg ist nach wie vor die Qualität  des Saat- und Pflanzgutes entscheidend. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Bereits die Azteken haben festgestellt, dass der Einsatz von Saatgut außerhalb seiner Heimat zu Verlusten führen kann. „Der Mais hat Heimweh“, sagten sie, wenn ortsfremdes Saatgut keinen Ertrag brachte; ein früher Hinweis auf die Notwendigkeit, standortangepasste, geeignete Herkünfte zu verwenden. In der Forstwirtschaft haben sich diese Erkenntnisse längst durchgesetzt. Systematische Forschung der forstlichen Versuchsanstalten liefert abgesicherte Ergebnisse über die Standorttauglichkeit der Waldbaumpopulationen. Die Sorge um die Zukunft hat unter dem Eindruck verheerender Waldschäden in Osteuropa bereits 1987 die Förster dazu bewogen, ein Konzept zur Erhaltung der forstlichen Genressourcen zu entwickeln. Auf Initiative hessischer Forstleute wurde das Konzept in den Bundesrat eingebracht und, wie der ehemalige Ministerpräsident Börner (SPD) stolz verkündete, einstimmig angenommen („Sogar der Strauss hat mir zugestimmt.“).

 

Zur Geschichte der Forstverwaltung:

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Als im Oktober 1867 die Umwandlung der bisherigen kurhessischen Zentralressorts in preußische Behörden abgeschlossen wurde, wurden bei der Regierung zu Kassel zwei Oberforstmeister angestellt. Sie waren „Mitdirigenten der Abteilung für Domänen und Forsten“, einer von drei Abteilungen des Regierungspräsidiums. Die anderen Abteilungen waren die des Inneren und die für Kirchen und Schulen. Die Aufgabe der Oberforstmeister war, die technischen Angelegenheiten der Forst- und Jagdwirtschaft  selbstständig zu bearbeiten und darüber hinaus die Interessen der Forstverwaltung bei Entscheidungen des Regierungspräsidenten zu vertreten. Es bestand Berichtspflicht gegenüber dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Berlin.

Die Einsetzung von zwei hochrangigen Forstbeamten unterstreicht die seinerzeitige Bedeutung der Forstwirtschaft.

Damals waren die Erhaltung der Waldfläche und die Bereitstellung des Rohstoffes Holz vorrangige Ziele. Die Forstbeamten waren bei der ländlichen Bevölkerung ob ihres Eintretens für den Wald  sehr verhasst. Ob sich an dieser negativen Einstellung etwas geändert hat, möchte die obere Forstbehörde nicht kommentieren. Geändert hat sich allerdings die Ausrichtung der dienstlichen Obliegenheiten. Standen in früheren Zeiten forstpolizeiliche und forstbetriebliche Angelegenheiten im Vordergrund, so hat sich heute die Aufgabenstellung hin zu einer Dienstleistungsbehörde gewandelt. Die forstbetrieblichen Belange werden im Landeswald durch den Landesbetrieb HessenForst wahrgenommen und bei den hoheitlichen Funktionen kommt es im Wesentlichen darauf an, die Interessen des Waldes so zu vertreten, dass dessen vielfältige Funktionen erhalten bleiben. Die Entwicklung vom reinen Rohstoffproduzenten zum Multitasking Star hat der hessische Wald Dank des Wirkens der Waldbesitzer und der Forstbehörden recht ordentlich vollzogen. Heute erfüllt jede Waldfläche mehrere Funktionen. Neben der Rohstoffproduktion sind es Schutz – Erholungs- und Klimaschutzfuktionen in den verschiedenen Ausprägungen. Dabei kommen Überlagerungen von bis zu neun Funktionen vor. Dass die Funktionen auch langfristig erfüllt werden, ist wesentliche Aufgabe forsthoheitlichen Handelns, das inzwischen nicht so sehr die Waldbewirtschaftung betrifft, sondern den Schutz des Waldes vor manchmal durchaus berechtigten Ansprüchen von außen (Flächenbereitstellung für Infrastruktur etc.) Inzwischen muss der Regierungspräsident zwar nicht mehr seine Entscheidungen gegenüber der Forstbehörde rechtfertigen, doch werden forstliche Aspekte bei jeder den Wald beanspruchenden Planung und Maßnahme eingebracht und berücksichtigt. Auf diese Weise kann die Nachhaltigkeit, die eine forstliche Schöpfung mit dreihundertjähriger Geschichte ist, gesichert werden.

Die Forstbehörde wird die 150jährige Tradition, sich für das Wohl des Waldes im Hinblick auf zukünftige Generationen einzubringen, fortsetzen.

RP Ks

 

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