Wenn Menschen sich wie Raubtiere verhalten – darf man sie wieder laufen lassen?

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Es gibt Menschen, die töten aus Hass, Berechnung oder purem Wahnsinn. Und es gibt Menschen, die in einer völlig anderen Liga der Grausamkeit spielen – Menschen, die sich verhalten, als wären sie von jedem moralischen Kompass verlassen. Der Messerangreifer von Würzburg gehört dazu. Drei Frauen tot, mehrere verletzt – und das alles mitten in einem Kaufhaus, ohne Motiv, ohne Reue.

Jetzt steht fest: Der Mann wird nicht abgeschoben. Er bleibt hier – in einer psychiatrischen Klinik. Begründung: In Somalia würde er wohl freikommen und dann einfach wieder einreisen. Und das Risiko, dass er dann erneut tötet, sei „zu groß“.

Man muss sich das mal vorstellen: Wir lassen jemanden hier, weil wir Angst haben, er könnte zurückkommen. Ein groteskes Paradox, das wie aus einem Kafka-Roman klingt.


Schutzpflicht kontra Gerechtigkeitsgefühl

Natürlich: Der Staat hat die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Und wenn Gutachter sagen, dass dieser Mann weiterhin gefährlich ist, dann muss er gesichert werden – Punkt. Aber gleichzeitig hat die Gesellschaft ein Recht darauf, dass gefährliche Täter auch Konsequenzen spüren, und nicht im warmen Mantel der Rechtsstaatlichkeit auf unbegrenzte Staatskosten therapiert werden, während die Angehörigen der Opfer mit ihrer Trauer allein bleiben.


Die unbequeme Wahrheit

Menschen, die sich wie Raubtiere verhalten, können nicht mit den Maßstäben normaler Bürger behandelt werden. Wer mordet, weil er Stimmen hört, bleibt gefährlich – auch mit Medikamenten.
Wer ohne Mitgefühl tötet, verliert nicht nur die Freiheit, sondern auch das moralische Anrecht auf Vertrauen.

Und genau hier scheitert unsere Justiz regelmäßig: Sie will humaner sein, als die Realität erlaubt. Der Täter bekommt Therapie, die Opfer bekommen Blumen – das ist der Tausch, den der moderne Rechtsstaat allzu oft anbietet.


Abschieben oder sichern?

Natürlich wäre eine Abschiebung politisch bequem. „Problem gelöst.“ Aber sie wäre keine Lösung, sondern ein Export des Risikos. Und das ist nicht verantwortbar, wenn jemand nachweislich gefährlich ist.
Trotzdem bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Ein Staat, der aus Angst vor Wiedereinreise auf konsequentes Handeln verzichtet, zeigt, wie ohnmächtig er inzwischen geworden ist.


Fazit

Wenn jemand sich wie ein Tier verhält – unkontrolliert, brutal, gefährlich – dann ist das kein Plädoyer für Entmenschlichung, sondern ein Aufruf zur Klarheit. Solche Menschen dürfen nicht frei herumlaufen. Nicht, weil man sie hasst, sondern weil man die schützt, die noch leben wollen.

Manchmal ist Wegsperren kein Zeichen von Grausamkeit – sondern das letzte Zeichen von Vernunft.


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