Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen in Hessen am 14. März 2021

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Kommunalwahlen am 14. März 2021 – Rund 4,7 Millionen Wahlberechtigte in Hessen

Bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 sind 4,7 Millionen Hessinnen und Hessen wahlberechtigt. Davon sind 423 000 Personen nicht deutsche EU-Staatsangehörige. Unter den deutschen Wahlberechtigten bildet mit 36 Prozent die Gruppe der Personen ab einem Alter von 60 Jahren den größten Anteil.

KORRIGIERTE PRESSEMITTEILUNG: Wir bitten um Beachtung, dass es sich bei den nicht deutschen EU-Staatsangehörigen um 423 000 Personen handelt und nicht, wie in unserer ursprünglichen Pressemitteilung angegeben, um 430 000 Personen. Wir informieren Sie weiterhin darüber, dass wir die Anzahl der Wahlen zu (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern sowie der Landratswahlen, die parallel zu den Kommunalwahlen stattfinden, am 10. März 2021 aktualisiert haben. Hintergrund: Inzwischen haben uns einige Gemeinden und ein Kreis Wahlen nachgemeldet. Wir bitten daher um Beachtung, dass am 14. März insgesamt 32 Wahlen zu (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern und 5 Landratswahlen stattfinden, und nicht, wie in unserer ursprünglichen Pressemitteilung angegeben, 26 bzw. 4.

Am 14. März 2021 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Nach Berechnungen des Hessischen Statistischen Landesamts sind rund 4,7 Millionen der in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Insgesamt sind 100 000 mehr Frauen als Männer unter der wahlberechtigten Bevölkerung. Der Frauenanteil beträgt damit 51 Prozent.

Wer ist bei den hessischen Kommunalwahlen wahlberechtigt?

4,3 Millionen der 4,7 Millionen Wahlberechtigten sind deutsche Staatsangehörige. Unterteilt nach Altersgruppen bildet die Gruppe der Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren mit 36 Prozent den größten Anteil der deutschen Wahlberechtigten in Hessen. Auf die 45 bis 59-Jährigen entfallen 28 Prozent der Stimmen, weitere 27 Prozent sind zwischen 25 und 44 Jahre alt. Die jüngste und am geringsten vertretene wahlberechtigte Altersgruppe ist die der 18- bis 24-Jährigen: Ihr Anteil beträgt 9 Prozent.

Die verbleibenden rund 423 000 Personen bzw. knapp 9 Prozent der Wahlberechtigten sind nicht deutsche EU-Staatsangehörige. In Hessen konnten sie das erste Mal 1997 unter den selben Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige an den Kommunalwahlen teilnehmen. Den größten Anteil an Wahlberechtigten mit nicht deutscher EU-Staatsangehörigkeit bilden mit 17 Prozent Personen mit polnischer Staatsangehörigkeit. Darauf folgen die Wahlberechtigten mit italienischer bzw. rumänischer Staatsangehörigkeit mit rund 16 bzw. 14 Prozent.

Eine weitere Gruppe der Wahlberechtigten sind die Jungwählerinnen und -wähler. Das sind Wahlberechtigte, die erstmals zur Teilnahme an einer kommunalen Wahl aufgerufen sind, aber bereits bei der Bundestagswahl 2017, der Landtagswahl 2018 sowie der Europawahl 2019 wahlberechtigt waren. Unter den 4,3 Millionen deutschen Wahlberechtigten in Hessen befinden sich 278 000 Jungwählerinnen und -wähler. Darunter sind 98 000 Erstwählerinnen und Erstwähler, die bei der Europawahl 2019 noch unter 18 Jahre alt und damit noch nicht wahlberechtigt waren. Sie können nun bei der Kommunalwahl 2021 zum ersten Mal an einer landesweiten Wahl teilnehmen.

Wer wird am 14. März gewählt?

Am 14. März wählt die hessische Bevölkerung die Gemeindevertretungen, die Stadtverordnetenversammlungen, die Ortsbeiräte und die Kreistage. Neben diesen Wahlen finden gleichzeitig die Wahlen zu den Ausländerbeiräten sowie 32 Wahlen zu (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern sowie 5 Landratswahlen statt.

Allgemeine Informationen sowie die Vergleichszahlen zu vorangegangenen Wahlen für die kreisfreien Städte und Landkreise in Hessen sind im Statistischen Bericht auf unserer Internetseite zu finden.

Hinweis: Die Grundlage für die Berechnung der voraussichtlichen wahlberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen sowie nach Erstwählerinnen und -wählern sowie Jungwählerinnen und -wählern beruht auf der Bevölkerungsstatistik zum Stichtag 31. Dezember 2019. Die Berechnungen zu den nicht deutschen EU-Staatsangehörigen beruhen auf den Daten des Ausländerzentralregisters. Die Schätzung der Wahlberechtigten nach Altersgruppen ist auf dieser unterschiedlichen Datenbasis nur für die deutschen Staatsangehörigen möglich.  


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