Waffenbörse: Stadt legt Beschwerde beim VGH ein

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Entgegen der Untersagungserklärung der Stadt Kassel kann die Internationale Waffenbörse in den Messehallen unter Auflagen öffnen. Gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel wird sich die Stadt Kassel jetzt mit einer Beschwerde an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof wenden. Solange kann die Messe, zu der tausende, auch internationale Besucher erwartet werden, stattfinden. Oberbürgermeister Christian Geselle: „Für diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe ich angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens in unserer Stadt kein Verständnis.“ Der Veranstalter der Waffenbörse hatte beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Untersagungserklärung der Stadt gestellt.

Aufgrund des rapiden Anstiegs der Infektionszahlen hatte die Stadt Kassel entschieden, dass größere Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmenden bis auf weiteres nicht wie geplant stattfinden können. Unter anderem mit dieser Maßnahme soll zum Schutz der Bevölkerung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt werden. 

documenta-Stadt Kassel


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