VW-Abgasskandal – EU-Kommission mahnt soforti-ge Reparaturen an

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Köln, September 2017. In der Sache VW-Abgasskandal gibt es neue Erkenntnisse. Neben VW, Audi, Skoda und Seat scheinen nun auch Mercedes, BMW und Fiat betroffen zu sein. Dies hat große Auswirkungen auf den Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. Vonseiten der EU-Kommission wird Druck auf Volkswagen ausgeübt, die betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich zu reparieren. Die neusten Erkenntnisse und Informationen zum VW-Abgasskandal erläutert im Folgenden der Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

 

Anspruch auf Schadensersatz – Schweizer Verbraucherschützer klagen gegen VW

Die Schweizer Verbraucherschutz-Stiftung (SKS) hat zur Abgasaffäre eine Klage gegen VW sowie dessen Generalimporteur Amag in Zurich eingereicht. Der Kläger verlangt für die 180.000 betroffenen VW-Fahrer bis zu 6.100 Euro Schadensersatz aufgrund von widerrechtlicher Täuschung und Irreführung des Käufers. „In einer Verbandsklage soll das Gericht ermitteln, ob durch die Abgasmanipulation ein Schweizer Recht verletzt wurde. Sollte der Bescheid positiv ausfallen, folgt die Klage auf Schadensersatz“, erklärt Markus Mingers.

Die Amag weist den Vorwurf mit der Begründung zurück, es liege weder eine widerrechtliche Täuschung noch ein tatsächlicher Schaden bei den Fahrern vor. Sie habe selbst erst vor zwei Jahren aus den Medien von der Abgasaffäre erfahren und den Verkauf von möglicherweise betroffenen Neuwagen sofort eingestellt.

„Wer als Käufer eines Dieselfahrzeugs einen Anspruch gegen den Händler geltend machen will, sollte die Verjährungsfrist, welche am 31.12.2017 endet, im Blick haben. Bis dahin sollte man sich überlegen, ob man rechtlich vorgehen will“, so der Rechtsexperte. Viele Gerichtsentscheidungen in ganz Deutschland sind bereits zugunsten der Geschädigten ausgefallen. Auch Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag unter Rückgabe des geschädigten Fahrzeugs an den Händler konnten erwirkt werden. Deshalb sollten Geschädigte möglichst früh ihre Ansprüche prüfen lassen.

 

EU-Kommission fordert zügige Reparaturen der betroffenen Fahrzeuge

Vonseiten der europäischen Verbraucherschutzbehörden wird der Druck auf VW erhöht, die 8 Millionen betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich zu reparieren. Der EU-Kommission liegen Hinweise vor, dass bisher erst wenige Autos nachgerüstet worden seien. „Volkswagen hat deswegen nun einen Monat Zeit zu bestätigen, dass die Nachrüstung wie vereinbart bis zum Herbst 2017 auf eigene Kosten erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, drohen rechtliche Schritte in einzelnen Mitgliedstaaten“, erläutert Mingers.

Die betroffenen Fahrzeuge konnten die Zulassungsregeln aufgrund manipulierter Testverfahren nicht einhalten und müssen nun erneut überarbeitet werden, damit sie den Vorgaben entsprechen. Der Hersteller ist dazu noch zu einer Garantie verpflichtet, falls nach den Reparaturen weitere Probleme auftreten sollten. VW wird von der EU-Kommission des Weiteren dazu angehalten, die Kunden schnellstmöglich über die Reparaturen zu informieren sowie im Detail darzulegen, wozu sie nötig ist, was sie bedeutet und was es zur Folge hätte, wenn das Auto nicht in die Werkstatt gebracht wird.

 

Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditions- & Transportrecht.

 

www.mingers-kreuzer.de

 

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