Vorsicht bei „Mitbringsel-Hunden“

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Nur ein Welpenbild ohne Textzusammenhang

Landkreis Kassel. Hunde aus dem Ausland sind aktuell wieder sehr gefragt. „Für diese Mitbringsel-Hunde engagierten sich viele Tierschützer und viele Menschen sind auch gern bereit in Zeiten der Pandemie und von Home-Office einen Hund aus dem Ausland aufzunehmen“, berichtet Amtstierärztin Dr. Christina Werner vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel. Auslandstierschutz habe mittlerweile einen großen Stellenwert in unserer Gesellschaft und es gäbe viele Organisationen, die Hunde zu Vermittlungszwecken aus dem Ausland nach Deutschland holen. Dr. Werner: „Wer sich für einen solchen Hund interessiert sollte auf Folgendes achten: der Hund muss zum Zeitpunkt der Verbringung gegen Tollwut geimpft sein“. 

Welpen, die jünger als 15 Wochen sind und somit nach erfolgter Tollwutimpfung noch keinen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut aufweisen können, dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. „Das heißt, dass ein Welpe frühestens im Alter von knapp vier Monaten – 21 Tage nach erfolgter Tollwuterstimpfung im Alter von 12 Wochen – nach Deutschland gebracht werden darf“, informiert die Amtstierärztin. Die Welpen müssen mit einem Chip gekennzeichnet sein und über einen vollständig ausgefüllten EU-Heimtierausweis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Katzen und Frettchen. Dr. Werner: „Am 15. September 2021 wurde bei einem aus dem Ausland mitgebrachten Hund in Bremen die Erkrankung Tollwut festgestellt – das zeigt, wie wichtig diese Vorgaben sind“. 

Tollwut ist eine sog. Zoonose, das heißt auch auf Menschen übertragbare Infektionskrankheit mit oft tödlichem Ausgang. Deutschland gilt seit 2008 gemäß den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) offiziell als frei von klassischer Tollwut. „Damit dies auch so bleibt, müssen eingeführte Heimtiere auf jeden Fall über den gültigen Impfschutz verfügen, was auch gesetzlich vorgeschrieben ist“, so Dr. Werner weiter.

Tierschutzorganisationen, die über eine offiziell erteilte Erlaubnis zur Verbringung Hunde und Katzen verfügen, müssen die Tiere vor einem Transport nach Deutschland im Herkunftsland von einem amtlichen Tierarzt untersuchen lassen. Dieser muss auch die gültige Tollwutimpfung bescheinigen.

In vielen Urlaubsländern wie Türkei, Bulgarien, Serbien, Marokko oder Thailand ist die Tollwut noch endemisch vorhanden. Diese Nicht-EU-Länder sind sog. „nicht-gelistete Drittländer“. Beim Mitbringen von Hunden und Katzen aus diesen Ländern nach Deutschland ist neben der gültigen Tollwut-Impfung auch eine Bestimmung des Tollwut-Antikörper-Titers vorgeschrieben, um sicher zu gehen, dass die Impfung auch tatsächlich wirksam ist. Diese Tiere können frühestens im Alter von sieben Monaten nach Deutschland eingeführt werden, da es nach Impfung und Titerbestimmung eine dreimonatige Wartezeit bis zur Ausfuhr bedarf.

Hunde und Katzen, die Urlauber im Ausland aus Mitleid „auf der Straße“ aufsammeln, erfüllen diese Kriterien alle nicht. Auch nicht die Tiere, die am Flughafen durch falsche Tierschutzorganisationen auf einen sog. „Flugpaten“ warten. Beide Varianten der Einfuhr sind rechtswidrig und stellen eine große Gefahr für die mitnehmenden Menschen dar und begünstigen die Einschleppung der Tollwut nach Deutschland. „Daher die dringende Empfehlung, solche Tiere, auch oder gerade wenn sie sehr zutraulich sind, nicht anzufassen und erst recht nicht mitzunehmen“, appelliert Dr. Werner.

Hunde, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen, müssen auf Kosten des Halters, der sie mitgebracht hat, solange in Quarantäne gehalten werden, bis die tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllt sind.

LANDKREIS KASSEL


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