Vorschlag der Europäischen Kommission zu Weltraumtätigkeiten von der ESA begrüßt

Estimated read time 3 min read
[metaslider id=10234]

 

Credits by ESA

ESA June 2018 – In ihrer herausgegebenen Pressemitteilung schlägt die Europäische Kommission einen langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021–2027 mit 16 Mrd. € für Weltraumtätigkeiten vor.

Die ESA arbeitet gegenwärtig an ihrem Vorschlag für ihre Ministerratstagung 2019, der ihren Beitrag zur Verwirklichung der gemeinsamen Vision und der gemeinsamen Ziele der ESA und der EU für die Zukunft Europas im Weltraum darstellen wird. Nach ihrem Verständnis wird die ESA auch künftig „die Weltraumorganisation ihrer Mitgliedstaaten und für die EU“ sein. 

In den letzten Wochen haben zahlreiche Gespräche stattgefunden, um zu einem gemeinsamen Verständnis über das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine langfristige strategische Partnerschaft zwischen der ESA und der EU zu gelangen, die auf den bisherigen Erfolgen aufbaut: Galileo und EGNOS bieten bereits Navigationsdienste der Spitzenklasse, und Copernicus ist das umfassendste Erdbeobachtungssystem der Welt.

In diesen Gesprächen ging es um die Interessen sämtlicher Akteure, d. h. der EU/EK, der ESA und der Mitgliedstaaten beider Organisationen. Grundlage der Diskussionen waren der Vertrag von Lissabon sowie das Rahmenabkommen zwischen der ESA und der EU, die strategischen Standpunkte der EU und der ESA sowie die politisch-regulatorische Führungsrolle der EU und die technologie- und programmbezogene Führungsrolle der ESA in der Raumfahrt.

ESA und EU: Eine gemeinsame Vision für die Zukunft der europäischen Raumfahrt 7

Die ESA und die EU haben eine gemeinsame Vision und gemeinsame Ziele für die Zukunft Europas in der Raumfahrt, die durch die Unterzeichnung der entsprechenden gemeinsamen Stellungnahme im Oktober 2016 gebilligt wurden.

In Anbetracht des sich verschärfenden Wettbewerbs und des Paradigmenwechsels in der Raumfahrtindustrie muss Europa mehr denn je mit vereinten Kräften handeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben, in Bereichen von strategischer Relevanz eigenständig zu werden und Sicherheit sowie sozioökonomische Vorteile für die Bürger zu gewährleisten.

Ein erster Blick auf die vorgeschlagene Verordnung zeigt, dass dem Rahmenabkommen zwischen der EU und der ESA von 2004 umfassend Rechnung getragen wurde.

Die ESA ist bereit, die für die Verwirklichung des Weltraumprogramms der EU vorgesehenen Tätigkeiten durchzuführen. Zwischen der EK und der ESA ist ein Partnerschaftsabkommen für einen Finanzrahmen geplant, das eine Verwirklichung auf der Grundlage der erfolgreichsten Lehren aus der Vergangenheit vorsieht. Der nächste Schritt wird die Festlegung der Einzelheiten dieses Partnerschaftsabkommens zwischen der EK und der ESA in voller Transparenz und unter unmittelbarer Einbindung der Mitgliedstaaten sein.

Die Nachfolgeeinrichtung der GSA wird in vollständiger Komplementarität mit den Aufgaben der ESA eine zunehmende Rolle bei der Sicherheitsakkreditierung der Bestandteile des Weltraumprogramms der EU spielen und ihren Einsatz sowie ihre Markteinführung unterstützen.

Wir werden uns über die Weiterentwicklung unserer Beschlussfassungsverfahren Gedanken machen, was nach Ansicht des ESA-Generaldirektors notwendig ist, um die Verwirklichung von Weltraumprogrammen der EU durch die ESA und die mögliche Beteiligung der EU an fakultativen Programmen der ESA zu erleichtern.

Wir werden die Einzelheiten der Verordnung eingehend prüfen und den spezifischen Inhalt mit den ESA-Mitgliedstaaten erörtern.

„Zusammenfassend kann meines Erachtens in Bezug auf die Beziehungen zwischen der ESA und der EU gesagt werden, dass wir uns auf einem sehr positiven Weg befinden, um unsere erfolgreiche Partnerschaft voranzubringen und zu verstärken“, so ESA-Generaldirektor Jan Wörner. „Wir sind auf Kurs für eine vereinte Raumfahrt in Europa und ein vereintes Europa in der Raumfahrt“.

 

[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare