Vor dem Auestadion: Corona-Schutzimpfung im Impfpass nachtragen lassen

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Die Stadt Kassel bietet ab kommender Woche Zeitfenster an, um Corona-Schutzimpfungen im Impfpass nachtragen zu lassen. Dieses Angebot gilt für alle, die ihre Zweitimpfung bis Ende April im Impfzentrum Kassel erhalten haben. All diejenigen, deren Termin für die Zweitimpfung erst noch bevorsteht, werden den Nachweis für beide Impfungen im Impfpass bei ihrer Zweitimpfung direkt im Impfzentrum in der Großsporthalle im Auepark erhalten.
ImpfpassFür die Nachtragungen nutzt die Stadt Kassel die Kassenhäuschen direkt auf dem Vorplatz des Auestadions unweit des Impfzentrums. Damit sich dort nicht zu viele Menschen begegnen müssen und die Wartezeiten möglichst kurz bleiben, sind zwei Gruppen gebildet worden: Personen, deren Zweitimpfung im Januar und März 2021 im Impfzentrum der Stadt Kassel stattgefunden hat, können ihre Nachtragungen vornehmen lassen am

  • Montag, 10. Mai, von 17 bis 20 Uhr,
  • Dienstag, 11. Mai, von 17 bis 20 Uhr oder
  • Mittwoch, 12. Mai, von 17 bis 20 Uhr.

Für Personen, deren Zweitimpfung im Februar und April 2021 im Impfzentrum der Stadt Kassel stattgefunden hat, werden für die Nachtragungen folgende Termine angeboten:

  • Montag, 17. Mai, von 17 bis 20 Uhr,
  • Dienstag, 18. Mai, von 17 bis 20 Uhr oder
  • Mittwoch, 19. Mai, von 17 bis 20 Uhr.

 

Nachtragungen nur möglich mit Bescheinigung und vorhandenem Impfpass

Alle, die ihre im Impfzentrum der Stadt Kassel erhaltene Erst‐ und Zweitimpfung im Impfpass nachtragen wollen, müssen die vom Impfzentrum ausgestellte Impfbescheinigung mitbringen. Zudem muss ein Impfpass mitgebracht werden. Ohne die Bescheinigung und einen Impfpass ist die Nachtragung nicht möglich.

Für die Nachtragung ist es nicht zwingend notwendig, dass die Impflinge persönlich erscheinen. Es ist auch möglich, dass Familienangehörige oder Bekannte die Nachtragung stellvertretend vornehmen lassen können, sofern sie die entsprechenden Dokumente vorlegen können.

Parkplätze vor Impfzentrum möglichst nicht nutzen

Da der Betrieb im Impfzentrum zu den genannten Zeitfenstern weiterläuft, bittet die Stadt Kassel darum, dass die Parkplätze vor dem Impfzentrum, hinter der Eissporthalle möglichst nicht genutzt werden. Es stehen Flächen auf nahegelegenen Parkplätze z.B. an der Damaschkestraße, Am Sportzentrum sowie am Messegelände zur Verfügung.

 

Bitte um Verständnis für mögliche Wartezeiten

Abgesehen von den unterschiedlichen Zeiten – je nach Termin der Zweitimpfung – sind keine speziellen Terminvergaben vorgesehen. Die Stadt Kassel bittet um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Sollte es nach den angebotenen Terminen weiteren Bedarf für Nachtragungen geben, werden ggf. weitere Zeitfenster angeboten.

Hinweis: Zu den genannten Zeitfenstern besteht keine Möglichkeit, neue Impfpässe zu erhalten. Auch beim Gesundheitsamt Region Kassel sind derzeit keine Impfpässe erhältlich. Neue Impfpässe können über den Einzel- oder Online-Handel erworben werden.

 

Hintergrund: Impfbescheinigung ist vollwertiges Ersatzdokument

Die Stadt Kassel weist erneut daraufhin, dass die Nachtragung im Impfpass ein optionales Angebot ist. Bei der bis Ende April im Impfzentrun der Stadt Kassel ausgestellten Impfbescheinigung handelt es sich um ein vollwertiges Ersatzdokument für den Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV-2. Der Nachweis der Impfung mittels Impfbescheinigung ist auch bei Auslandsreisen und Grenzkontrollen absolut ausreichend, da es sich um ein internationales Dokument handelt.

Die Impfdokumentation richtet sich nach Paragraph 22 des Infektionsschutzgesetzes. Danach ist eine Impfdokumentation entweder im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren.

documenta-Stadt Kassel


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