Volkswagen: Thermofenster laut EuGH-Generalanwalt rechtswidrig

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Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen derzeit mehrere Verfahren zu den häufig von Autoherstellern eingesetzten “Thermofenstern”. Nach dem Schlussplädoyer des Generalanwalts Athanasios Rantos vom 23.09. gilt es als sicher, dass der EuGH diese Technik als illegal einstuft. Dies wird sich vermutlich auf Millionen von Käufern auswirken, die Autos mit derartigen Abschalteinrichtungen von Volkswagen und anderen Herstellern gekauft haben.

Thermofenster verfälschen Abgaswerte und sind rechtswidrig

Der Generalanwalt findet in seinem Gutachten deutliche Worte für die Thermofenster. Diese sorgen dafür, dass die eingebaute Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen oder bei Fahrten in Höhenlagen abgeschaltet wird. Eine solche Technik ist grundsätzlich verboten. Es gibt zwar Ausnahmen von dem Verbot, wenn die Abgasreinigung zum Schutz des Motors vor Schäden zeitweise abgeschaltet werden muss. Doch die Hersteller nutzen diese als seltene Ausnahme gedachte Regelung als Schlupfloch. Sie nennen die stärkere Abnutzung von Teilen der Abgasrückführung als Begründung, dass eine Abschaltung der Abgasreinigung praktisch während des gesamten Winters in Europa notwendig sei. Auf diese Weise ersparen sie sich Investitionen in eine funktionstüchtige Abgasreinigung.

Laut Generalanwalt Rantos unterliegen diese Bauteile aber nicht der genannten Ausnahme, da sie nicht direkt zum Motor gehörten, sondern zur Abgasreinigung. Im Übrigen sei eine solche Abschalteinrichtung auch kein nur geringfügiger Verstoß, selbst dann nicht, wenn der Kunde seine Kaufentscheidung nicht von einer illegalen Abschalteinrichtung abhängig gemacht hätte.

Anwalt erläutert die Entscheidung und ihre Auswirkungen

Die bundesweit tätige Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ hat bereits seit Bekanntwerden des Dieselskandals betroffenen Kunden zu Schadensersatz verholfen. Dr. V. Ghendler, Partner der Kanzlei, erläutert: “Der EuGH weicht in seinem Urteil nur höchst selten von der Einschätzung des Generalanwalts ab. Wir freuen uns, dass damit wieder ein äußerst verbraucherfreundliches Urteil zu erwarten ist” Zur Frage, welche Folgen das in einigen Wochen erwartete Urteil für Verbraucher haben wird, sagt er: “Damit kommt viel neuer Schwung in die Klagen im Dieselskandal. Neben Volkswagen sehen wir insbesondere gegen Mercedes, Audi und auch Porsche eine bessere Durchsetzbarkeit der Ansprüche.”

Insbesondere Ansprüche aus Mangelhaftung seien somit leichter durchsetzbar. Diese verjähren aber nach zwei Jahren. Doch auch mit Ansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, die eine deutlich längere Verjährungsfrist besitzen, müssen sich laut Dr. Ghendler die Gerichte wieder beschäftigen.

 

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OV von halloAnwalt GmbH & Co. KG

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