Die geplante Ausweitung israelischer Siedlungen im Golan sowie die anhaltenden Versuche der Kontrolle über palästinensische Gebiete im Gazastreifen werfen grundlegende Fragen zu internationalem Recht und der Glaubwürdigkeit westlicher Regierungen auf. Diese Vorhaben stehen nicht nur im klaren Widerspruch zu geltendem Völkerrecht, sondern verdeutlichen die selektive und doppelzüngige Moral des Westens, die sich in vergleichbaren Konflikten anders positioniert.
Völkerrechtswidrige Besatzung und Annexion

Seit 1967 besetzt Israel Gebiete wie das Westjordanland, den Gazastreifen und die Golanhöhen, Letztere wurden von Syrien erobert. Die internationale Gemeinschaft, darunter die Vereinten Nationen, betrachtet diese Gebiete nach wie vor als besetzt. Die israelische Politik der „Siedlungserweiterung“ stellt dabei faktisch eine Annexion dar, die gegen die Vierte Genfer Konvention verstößt. Diese verbietet die Ansiedlung von Menschen aus der eigenen Bevölkerung in besetzten Gebieten. Die Golanhöhen, deren Annexion 1981 von Israel einseitig erklärt wurde, werden international nicht anerkannt – sie sind nach wie vor syrisches Territorium.
Im Falle Gazas zeigt sich eine weitere Eskalation: Obwohl Israel den Rückzug 2005 verkündet hat, wird das Gebiet faktisch einer Blockade unterzogen, die wirtschaftliche und humanitäre Not verstärkt. Sämtliche Maßnahmen zielen darauf ab, Kontrolle auszuüben und Fakten zu schaffen, die die Möglichkeit eines souveränen palästinensischen Staates untergraben.
Vergleich zu anderen Konflikten: Die Ukraine-Krise als Maßstab
Betrachtet man die völkerrechtswidrigen Handlungen Russlands in der Ukraine, etwa die Annexion der Krim 2014 oder den Krieg in der Ostukraine, reagierte der Westen einstimmig mit Sanktionen und einem klaren Bekenntnis zur territorialen Integrität der Ukraine.
Die Position der EU und der USA ist hier eindeutig: Jegliche territoriale Veränderung durch Gewalt oder Besatzung wird nicht akzeptiert. Gleichzeitig sieht man im Falle Israels auffällige Zurückhaltung: Weder Sanktionen noch ernstzunehmende politische Konsequenzen folgen den völkerrechtswidrigen Siedlungsprojekten. Diese selektive Empörung und die doppelten Standards werfen die Frage auf, welche Prinzipien die westlichen Regierungen in Wirklichkeit vertreten.
Die moralische Heuchelei des Westens
Gerade deutsche Politiker wie Annalena Baerbock und Olaf Scholz, die sich im Ukraine-Konflikt als moralische Instanzen inszenieren, verlieren in dieser Frage ihre Glaubwürdigkeit. Während Scholz Russland öffentlich verurteilt und mit einem „nicht verhandelbaren Völkerrecht“ argumentiert, schweigt er zu den unzähligen Rechtsbrüchen Israels. Auch Baerbocks „feministische Außenpolitik“ und ihre Forderungen nach weltweiter Rechtsstaatlichkeit wirken in diesem Kontext lächerlich, wenn sie gegenüber Israel ihre Stimme nicht erhebt.
Die Doppelmoral des Westens zerstört seine Legitimität als moralische Autorität. Völkerrecht darf nicht nur dann verteidigt werden, wenn es in die geopolitische Agenda passt. Andernfalls wird es zu einer beliebigen Waffe, die je nach Interessenlage eingesetzt oder ignoriert wird.
Schlussfolgerung: Ein gerechter Maßstab für alle
Die Anerkennung von völkerrechtswidrigen Annexionen und die schweigende Zustimmung zu illegalen Siedlungsprojekten Israels stellen eine klare Verletzung der Prinzipien dar, die der Westen angeblich vertritt. Wer die Annexion der Krim oder den Ukraine-Krieg verurteilt, muss auch die Politik Israels kritisieren und ernsthafte Konsequenzen fordern. Nur durch konsistentes Handeln und die Durchsetzung des Völkerrechts für alle Konflikte kann die internationale Gemeinschaft ihre Glaubwürdigkeit wahren und zu einem gerechteren Weltfrieden beitragen.
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