Versammlungen am 20. März: Stadt legt Beschwerde beim VGH ein

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Der Stadt Kassel liegen Anmeldungen für Versammlungen am Samstag, 20. März 2021, vor.

Aufgrund des mit dem Zusammentreffen vieler Menschen einhergehenden gesteigerten Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus hat die Stadt Kassel die geplanten Versammlungen und Aufzüge untersagt.

Dagegen haben zwei Anmelder Widerspruch eingelegt und um Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Kassel ersucht.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat nun die aufschiebende Wirkung der jeweiligen Widersprüche der Antragsteller gegen die Verbotsverfügungen der Stadt Kassel wiederhergestellt.

Die Stadt Kassel wird gegen diese Beschlüsse Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen.


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