Urteil zu Pferdekopf: Land soll 773 000 Euro zahlen

Estimated read time 1 min read
[metaslider id=10234]

 

 

Der lebensgroße Pferdekopf einer vergoldeten römischen Reiterstatue wird in Frankfurt präsentiert. Foto: Arne Dedert/Archiv

Nach dem Fund eines Pferdekopfes aus der Römerzeit soll das Land Hessen einem Landwirt 773 000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Limburg am Freitag. Die Richter schlossen sich damit der Einschätzung einer Gutachterin an, die den Wert der antiken Bronze-Skulptur auf rund 1,6 Millionen Euro geschätzt hatte.

Der Pferdekopf war auf dem Grundstück des Landwirten gefunden worden und ging nach der Entdeckung 2009 in den Besitz des Landes über. Nach der damaligen Rechtslage steht dem Landwirt die Hälfte des Wertes als Entschädigung zu. Er und das Land hatten sich nicht auf einen Betrag einigen können. Während der Landwirt anfangs davon ausging, dass ihm 1,8 Millionen Euro zustehen, wollte Hessen zunächst nur 48 000 Euro zahlen. Diese sind auch schon geflossen. Das Urteil der Limburger Richter ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

[metaslider id=20815]

More From Author

1 Comment

Add yours
  1. 1
    Antiker Bronze-Pferdekopf ab 19. August öffentlich – Nordhessen-Journal

    […] Urteil zu Pferdekopf: Land soll 773 000 Euro zahlen […]

Wir freuen uns ĂĽber Kommentare