Urkunde als Weltkulturerbe für Akten des Auschwitz-Prozess
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) Im vergangenen Jahr entschied die Weltkulturorganisation UNESCO: Die Akten des Frankfurter Auschwitz-Prozesses sollen Teil des Weltkulturerbes sein. Heute wird die Urkunde für die Anerkennung als «Memory of the World» übergeben. Der hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) nimmt die UNESCO-Urkunde für die 454 Aktenbände und die Tonbandmitschnitte der Zeugenaussagen in Frankfurt im Haus Gallus entgegen. Hier fand der im Dezember 1963 begonnene Prozess gegen 22 Angeklagte von April 1964 an statt.
Der Auschwitz-Prozess gilt als wegweisend für die juristische Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit. Für viele junge Deutsche wurde der Prozess und die Berichterstattung über die Aussagen der ehemaligen Häftlinge des größten deutschen Vernichtungslagers zu einer Lehrstunde über die jüngste Vergangenheit, über die in der damaligen Gesellschaft meist geschwiegen wurde.
In Auschwitz-Birkenau wurden während des Zweiten Weltkrieges mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet. Die meisten der Opfer waren Juden. Auch polnische Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene, Homosexuelle und andere Verfolgte des Nazi-Regimes wurden Opfer von Massenmorden oder starben an den Folgen von Hunger oder Misshandlungen.
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