Die Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine werden bundesweit zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies schließt auch die bestehende Arbeitserlaubnis ein.
Die Regelung betrifft alle Aufenthaltserlaubnisse, die zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 4. März 2025 auslaufen oder bereits abgelaufen sind. Diese Erlaubnisse werden gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für Personen erteilt, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist für die Verlängerung nicht erforderlich, ebenso wenig die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis.
Für staatenlose Personen und Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, gilt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Sie genossen am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz.
- Sie sind Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen, Staatenlosen oder Drittstaatsangehörigen, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz hatten.
- Sie hielten sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig in der Ukraine auf Basis eines nach ukrainischem Recht erteilten unbefristeten Aufenthaltstitels auf.
Da immer mehr Ukrainer ins Land strömen sind das bald auch noch mehr als 6-7 Milliarden die uns das kostet. Schon jetzt hört man überall in den innenstädten nur noch Ukrainisch.