Landkreis Kassel rechnet mit längeren Bearbeitungszeiten |
![]() Aufgrund der vorliegenden Massen an neuen Umtauschanträge muss jetzt allerdings wieder mit verlängerten Bearbeitungsfristen gerechnet werden. Damit weitere Verzögerungen verhindert werden können, bittet der Landkreis alle Führerscheininhaber, die bis zum 19.01.2025 Umtauschanträge stellen müssen (Jahrgänge 1971 oder später), um rechtzeitige Beantragung des neuen Führerscheins, damit die gültige Fahrerlaubnis bis zum 19.01.2025 vorliegt. Übrigens: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt nach dem Umtausch unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Wer allerdings weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Pressestelle LANDKREIS KASSEL |
Über 700 Umtauschanträge in Führerscheinstelle in der vergangenen Woche
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