Tierhalter sollten unbedingt an eine Haftpflichtversicherung denken

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Beim Haustier nicht am falschen Ende sparen!

 

Sulzbach/Ts., 28. Oktober 2021 – Kratzspuren am Auto, die angenagte Holztür beim Nachbarn, eine Bissverletzung oder gar ein durch das eigene Haustier verursachter Autounfall: Für entstandene Schäden haftet immer der Tierhalter, selbst wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft oder er noch nicht einmal am Ort des Geschehens war. Der Schaden, der dadurch entsteht, kann sehr schnell im mehrstelligen Eurobereich liegen und den Tierhalter unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben. Aus diesem Grund rät die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, unbedingt zu einer Tierhaftpflichtversicherung.

Auch wenn der tierische Liebling bisher immer brav war und keinen Ärger verursacht hat, sollte jeder Haustierbesitzer an den nötigen Versicherungsschutz denken, um im Ernstfall bei Schadensersatzansprüchen Dritter gewappnet zu sein. „Die Haftung des Tierhalters regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches“, sagt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Sie erklärt, warum die Versicherung so wichtig ist: Bei einem vom Haustier verursachten Unfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können beispielsweise enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche – darunter auch Ansprüche des Arbeitgebers oder der Krankenversicherung des Geschädigten – entstehen. Ist das Haustier nicht versichert, haftet der Tierhalter mit seinem gesamten privaten Vermögen.

 

Schutz und Sicherheit für Hunde und größere Tiere

Für Hunde- und Pferdehalter gibt es eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können. Wichtig ist, dass hier eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbart wird, um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende zu sparen. „Viele Hundehalter haben bereits erkannt, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist. Je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird, ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht“, erläutert Ann-Kathrin Fries.

 

Auch für Katzenhalter gilt die gesetzliche Schadensersatzpflicht

Da es in der Regel nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, kommt es vor, dass Katzenhalter sich nicht immer bewusst sind, dass auch für ihre Samtpfote eine gesetzliche Schadensersatzpflicht gilt. Oftmals unterschätzen Katzenliebhaber auch, wie schnell von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedene Fall, bei dem ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste vom Halter des Tieres auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).
 Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mit umfasst sein. Zur Sicherheit sollten Tierhalter jedoch diesbezüglich die Versicherungsunterlagen genau prüfen.

Detaillierte Informationen rund um die Tierhaftpflichtversicherung finden Tierhalter unter: https://www.tasso.net//haftpflichtversicherung

 

 


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