Anfang Juli ist nun die 3D-Bücherwelt von genialokal.de online gegangen, wie Buchreport berichtete. Damit werde die Idee von dem inhabergeführten Buchhandel Genialokal online eine ansprechende und moderne Plattform zu bieten sowie die Leser digital mit ihrer Buchhandlung zu verbinden, „in die nächste Dimension befördert“.
So wird der Buchhandel auch der digitalen Welt wieder zu einem Einkaufserlebnis, das nicht mehr vom Seitenblättern in Onlineshops lebt. Kurz: das klassische Stöbern an sich wird mit dem gewohnten Ambiente einer Buchhandlung bereichert. Mit einer Funktionalität, die wir vom google Streetview kennen.
Durch 360-Grad-Kameras und Laserscanner wird eine realistisch anmutende Abbildung einer stationären Buchhandlung geschaffen. Per Mausklick bewegen sich die Kunden durch die verschiedenen Abteilungen, Themengebiete und Regale, werfen einen Blick auf Bücher in den Auslagen und können per Mausklick mehr über einzelne Titel erfahren und dann auch das gewünschte Buch bei der lokalen(!!) Buchhandlung bestellen.
Zudem gibt es Empfehlungen von Buchhändlern, themenspezifische Regale und auch Informationspunkte zu Sonderthemen.
Auch Live-Lesungen und Buchvorstellungen mit Autoren sollen künftig virtuell abgehalten werden können.
Weitere Informationen hat Genialokal in diesem Video (HIER) aufbereitet. Einen sehr guten Eindruck, wie das dann real aussieht, gibt es HIER.
Ein Interview mit einem der Inhaber von Genilalokal, Angelika Siebrands, kann unter SWR2 „Lesenswert“ (HIER) angehört werden.
Natürlich gibt es Genialokal auch als klassischen Onlineshop. So bin ich selbst auf diesen Shop und sein nun erweitertes Angebot aufmerksam geworden. Nirgends habe ich meine eigenen Bücher so übersichtlich aufgeführt präsentiert bekommen wie (HIER).
Auch scheint es so, dass Genialokal gewisse Raubkopien nicht im Sortiment hat, wie den WINDSOR-Verlag, der beispielsweise via amazon seit Jahren munter Leser, Staat und Autoren prellt. Wir berichteten HIER.
Das Konzept des 3D-Handels ist der erste digitale Schritt hin zu interaktiven vollumfänglichen VR-Angeboten und folgt damit konsequent der damaligen Idee von Intershop AG aus Jena, die Ende der 90er das Geschäftsprinzip entdeckten und definierten, was heute im Shop-System bei ebay oder amazon normal geworden ist.
Die 3D-Umgebung beim Onlinekauf folgt der nun endlich technisch möglichen Vision dem eigentlichen Kauf das Kauferlebnis hinzuzufügen. Das Stöbern so zu gestalten, wir wir es im Laden gewöhnt sind. Einen psychologischen Faktor dem reinen Kauf hinzuzufügen. Auch Neues zu entdecken, was beim Menschen an sich eine nicht zu unterschätzende Triebfeder ist.
Genialokal hat damit die Tür zu etwas aufgestossen, dessen Dimension gerade für das angeschlagene und durch Marktgrößen wie amazon transformierten deutsche Buchgeschäft, bereichern könnte. Dem Buchverkauf eine gewisse ladenspezifische und individuelle Güte zurückgeben könnte. Das Onlinegeschäft ermöglichen, ohne die eigene Tradition und den eigenen Laden samt seiner Geschichte und Optik zu verlieren.
Und es ist eine sehr schöne Alternative für all die, die nicht mehr so mobil sein können: Senioren und Behinderte. Oder auch Menschen, die weit ab vom Schuss „in der Tundra“ wohnen.
Titelfoto: genialokal.de
Und da Eigenwerbung Spass macht… Noch einmal mein Buch-Angebot als link: HIER
Anm.: SPQR Teil 10 „Die dunkle Zuflucht“ kommt Ende Mai 2022!
Ich wünsche dieser fabelhaften Idee viel Erfolg und noch mehr Glück!
Der Skandal um den WINDSOR-Skandal zieht weitere Kreise. Wie es scheint war nicht nur Thalia am unbeabsichtigten Abverkauf gestohlenen geistigen Eigentums beteiligt, sondern fast alle, die Bücher in Deutschland online verkaufen (HIER).
Bol.de und libri.de reagierten recht schnell. Libri.de sogar so schnell, dass sie lieber die Autoren samt aller ihrer Werke aus dem Handel nahmen anstatt das Verlagsproblem an sich zu lösen. Glückwunsch. Allein dafür gebührt libri.de schon der Trostpreis für moralisches Handeln im Buchgeschäft. Ursache und Schlussfolgerung sollten aber einmal ernsthaft überdacht werden.
Bücher.de ist da noch nicht so weit. Unter WINDSOR-Verlag sind nach wie vor Titel gelistet.
Abb.: WINDSOR-Treffer „SPQR – Der Falke von Rom – Teil 6“ bei Bücher.de
Und als Lagerabverkauf kann man das auch nicht bezeichnen, da die Lieferzeit 2-4 Wochen beträgt, was die Sache nun für andere interessant macht.
Auch amazon.de ist betroffen, was beim weltweiten Marktführer überraschend ist, zumal Urheberechtsverletzungen in den USA recht teuer werden können und WINDSOR sich als USA-Unternehmen mit Sitz in Cheyenne ausgegeben hat. Und da amazon auch ein Mutterhaus in den USA hat…
Abb.: WINDSOR-Treffer „SPQR – Der Falke von Rom – Teil 6“ bei amazon.de
Amazon ist besonders dreist, denn es verkauft von zwölf gelisteten Titeln des Autors sechs sogar ausschließlich als Plagiat. Trotz Hinweis 2018008 durch den Autor, dass der WINDSOR-Verlag nicht existiert. Und trotz zwischenzeitlicher Änderung auf BoD, was eine zweite Korrektur zu Gunsten des kriminellen Verlages dann offensichtlich macht. Und trotz dem Umstand, dass die zugehörigen ebooks ALLE auf BoD laufen.
Doch was heißt das nun für den digitalen Buchhandel an sich?
Wie es scheint hat der deutsche Online-Buchhandel keinerlei Kontrolle darüber, welche Verlage tatsächlich existent, und welche nur als betrügerischer digitaler Postkasten unterwegs sind. Ware anbieten, deren geistiges Eigentum von Autoren gestohlen wurde. Die kleinere Verlage um Umsatz betrügen, die hier Arbeitsplätze erhalten. Überhaupt erst das Geschäft des Buchhandels begründen!
Und wenn das auf Bücher zutrifft, was ist dann mit Hörbüchern, CDs und anderen Medien?
Während man heute keine DVD und Blueray mehr abspielen kann ohne auf Raubkopierer aufmerksam gemacht zu werden, hat sich im Buchhandel scheinbar ein System der stillschweigenden Gleichgültigkeit gegenüber einem Klientel gebildet, dass anderswo als Raubkopierer oder Kriminelle angegangen wird.
Wir erinnern uns an die Frage des kleinen Jungen, wann Papa aus dem Gefängnis kommt? „Noch viermal singen…“
Natürlich ist nicht anzunehmen, dass bei Thalia, Bücher.de oder gar amazon.de jemand seine Kinder durch gesiebter Luft singen hört. Dazu fehlt wohl der notwendige Vorsatz, der hier zur Strafe führen würde. Bei amazon.de eine Strafverfolgung anzunehmen, zumindest hier in Deutschland oder der EU, ist sowieso lächerlich, da selbst der Fiskus seinem Geld erfolglos hinterherhechelt. Da sind Urheberrechte und geistiges Eigentum von Autoren die Lachnummer schlechthin.
Weiterhin ist komisch, warum Onlinehandelsplattformen für Verlage verkaufen, die ihre VAT-Nummer (Umsatzsteuernummer) nicht hinterlegen können. Diese Anmeldungen schaffen nun selbst schon chinesische Unternehmen zu tausenden und es ist eine gesetzliche Vorgabe!
Gemäß der deutschen Umsatzsteuergesetzgebung müssen Online-Marketplace-Sites eine deutsche Steuerbescheinigung von Verkäufern einholen, wenn Waren von Standorten in Deutschland oder an Kunden in Deutschland versendet werden und der Verkauf in Deutschland gemäß den Änderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 22f UStG) steuerpflichtig ist. Ebay beispielsweise hat hier 2018/19 Abfragen gemacht und auch Konten stillgelegt.
Komisch, dass das im Online-Buchhandel offensichtlich nicht ging. Ist hier schlicht die beiläufige, weil billige Inkompetenz allein ursächlich für die freundliche Unterstützung des betrügerischen WINDSOR-Verlages? Warum teure Prozesse implementieren, wenn das Risiko aufzufallen recht gering ist? Zumal hier auch nicht Raubbücher vom Impact eines „Harry Potter“ vertrieben wurden. Es betrifft ja nur(!) kleinere Autoren. Leute, die schon immer mal ein Buch schreiben wollten. Mit kleinen Auflagen., ohne große Verlage im Rücken, die selbst nach dem Rechten sehen würden. Auflagen, die in ein paar Tausend gehen, nicht in Millionen, wie bei „Harry Potter“.
Nur sind es halt in solchen Fällen Bücher, wo sich Autoren selbst an der Erstellung, Lektorat und Design beteiligt haben. Mit ihrem Geld, quasi als Unternehmer, das Buch mitverlegt haben. Wo jahrelang Herzblut, Zeit und auch Mut eingeflossen sind, bis dieses Buch dann erschien.
Doch wer sind solche Menschen? Was bewegte sie ein Buch zu schreiben? Ich selbst wollte schon immer mal einen SciFi-Roman schreiben. Setzte mich anno 98 an den PC und fing an. Tippte immer wieder mal ein paar Seiten. Bis dann genug zusammen war um daraus drei Bücher zu machen. 2013 sprach mich dann der WINDSOR-Verlag an, ob ich ihnen nicht mal ein Kapitel zuschicken wollte. Zur Qualitätsprüfung zum Preis von 29,99 Euro. Nach fünfzehn Jahren Tipperei war das ein guter Vorschlag. Und klar, man wollte es. Welche Überraschung aus heutiger Sicht…
Und 1700,- Euro Eigenanteil klang auch machbar, zumal man mit dümmeren Ideen schon im Leben mehr verloren hatte…
Und dann wurde das auch noch ein Erfolg. Eine ständig wachsende Leserschaft wollte nun jährlich ein Buch. Und dieses neben Arbeit und Familie in eine Worddatei zu bringen ist zunehmend eine Herausforderung. Bis dato, wo „SPQR – Der Falke von Rom“ seinen neunten Band feiert.
Andere Autoren schreiben als Therapie. Als Teil ihrer Behandlung mit Problemen umzugehen oder fertig zu werden. Sogar unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht. Der fragliche Autor war nach den Wirren des WINDSOR-Betruges dann auch wieder ein paar Monate stationär in Behandlung, weil seine Erkrankung einen neuen Schub bekommen hatte.
Eine andere Autorin, Petra Jahrend, beschrieb die Folgen und den Umgang mit der seltenen und schmerzhaften Erkrankung Lipödem (HIER). Wollte so anderen Erkrankten Tipps, Hilfe und Zuspruch geben. Dass sich das Buch als Bestseller entpuppte und wochenlang bei amazon als Ratgeber auf Platz Eins stand war ein motivierender Zusatzgewinn. Motivierend, nicht finanziell, denn WINDSOR betrog die Frau um ihre Tantiemen. Wie alle anderen Autoren auch. Denn trotz Platz Eins hatte sich das Buch angeblich nicht „so richtig oft“ verkauft…
Dann ist da das Ehepaar. Beide schon in Rente oder auf dem Weg dahin. Beide an Krebs erkrankt. Ohne Aussicht, dass da noch ein Licht am Horizont wäre. Und so schrieben beide ein Buch. Als Nachlass und Erinnerung für die Familie, Freunde und Bekannte. Sind am Lebensende also auch noch betrogen worden. Und das dann zweimal hintereinander.
Andere wollten nur mal ihr Expertenwissen in ein Buch bringen. Als Ratgeber für dies und das. Als Fachbuch zum Thema XY oder auch als Anspruch an sich selbst.
Andere schrieben Kochbücher oder brachten lyrische Sammlungen heraus.
So schrieben tausende von Autoren weltweit Bücher, die durch WINDSOR verlegt wurden. In Deutschland allein sind 753 Titel gelistet. Allesamt mit viel Liebe, Herzblut und Anspruch verfasst. Von Hinz und Kunz sozusagen. Allesamt natürlich keine „Harry Potter“, der auch mit einer Anfangsauflage von 1500 Büchern startete. Unter ähnlichen Bedingungen des Außenseiters.
Aber ist das ein Grund Hinz und Kunz anders zu behandeln als Böll, Rawling und andere? Ihr geistiges Eigentum, ihre Autorenrechte anders zu behandeln als die mit großen Verlagen im Rücken? Gibt es für den deutschen Buchhandel verschiedene Urheberechte, Autorenrechte und Verlagsrechte? Recht nach Neigungsgruppen?
WINDSOR hat tausende von Autoren betrogen. Tauchte 2018 über Nacht unter, weil sie auch das Finanzamt in Hamburg betrogen hatten. Sie betrogen jeden, mit dem sie Geschäfte gemacht hatten. Am Ende selbst den Dienstleister, die ihnen unwissentlich geholfen hatte, am Markt überhaupt präsent sein zu können: die Druckerei BoD.
Und als wenn das nicht reichen würde, versuchten sie es wieder, als reines Buchangebot für Onlinehändler und schafften es erneut. Brachten die Bücher ihrer Autoren, an denen sie keinerlei Rechte mehr besaßen, in Konkurrenz zu den Neuerscheinungen heraus. Parallel zu einer Kölner Staatsanwaltschaft, die angeblich mit Frau Staatsanwalt Höffner Ermittlungen durchführte. Den Fall WINDSOR (Az: 590 UJs 3681/18 ) verfolgte…
Am Ende stellt sich der Verbraucher, nicht nur die Autoren, die Frage, wie viele dieser Geisterverlage verkaufen eigentlich noch hier in Deutschland gestohlenes geistiges Eigentum. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels war auf Anfrage zumindest recht sparsam mit Worten – er antwortete mit der Floskel sich über wirtschaftliche Angelegenheiten der Mitglieder nicht äußern zu wollen… Wusste wohl nicht wen er zuerst schützen sollte: die Verlage oder den Handel. Immerhin fühlt man sich für beide irgendwie verantwortlich. Und natürlich bedauert man ganz sicher auch die Autoren. Sagte es aber lieber nicht.
Wer als Verbraucher sicher gehen will, keine Plagiate zu kaufen, nicht am Betrug teilnehmen zu müssen, Autoren und Verlage nicht um Einnahmen zu bringen, sollte nicht online kaufen. Eine Überprüfung vor Ort in verschiedenen Buchläden hat ergeben, dass die Grossisten als Zwischenhändler komischerweise keine WINDSOR-Titel anbieten. Das gibt Anlass zur Hoffnung, dass auch andere Geisterverlage dort keine Chance haben. Man dort sein Sortiment besser auf Plagiate kontrolliert.
So macht es in Zeiten von Corona wirklich mal gleich mehrfach Sinn den örtlichen Präsenzbuchhandel zu unterstützen. Sic!
Jeder will für seine Arbeit entlohnt werden. Gern auch fair. #fairtrade ist nicht umsonst in Mode gekommen. Nur gilt das nicht nur für Soja, Kaffee und Teeblätter. Es gilt immer und für alle. Und gerade auch für geistiges Eigentum.
Und ein Buchhandel, der das nicht garantieren kann, hat keine Existenzberechtigung am Markt. Weder wirtschaftlich noch moralisch.
Gerade auch in Zeiten von wegbrechenden Staatseinnahmen ist der damit einhergehende und durch Onlineplattformen begünstigte zusätzliche Steuerbetrug unentschuldbar. Ein regulärer und rechtmäßiger Handel ist arbeitsplatzerhaltend.
Abschließend noch der Witz der Woche: Warum fiel das Ganze überhaupt bei Thalia auf?
Weil der Autor etwas Socialmedia-Werbung für seine Bücher machen und explizit den link zu Thalia setzen wollte. Eben um Thalia mit seinem Präsenzhandel und den dort arbeitenden Mitarbeitern in der Corona-Krise zu unterstützen…
Zumindest ist nun klar, wo der Autor nie wieder einkaufen wird. Sic!
Rechtsbeistand für Autoren: Kompetenz und Sachverstand gibt in dieser sehr unschönen Situation die Anwaltskanzlei Baumbach et Collegae, (Kaldenkirchener Str. 3, 41063 Mönchengladbach), die zahlreiche der Opfer von WINDSOR vertritt.
Allen Autoren sei dringenst angeraten ihre Autorenrechte an ihren Werken zurückzuholen. Allein schon deshalb, weil WINDSOR über Panama weiterhin die e-Books verkauft… Schöne neue Welt!
Und als Schlusssatz, für all die Autoren, die geschädigt wurden, die sich dem hilflos ausgeliefert fühlen:
Aufgeben ist keine Alternative für mich! Ich kriege die zwei (2!!) Hauptverbrecher aus Deutschland. Diese Einstellung hat für mich eine lange soldatische … Tradition. Sic!
Titelfoto: Yusuf Simsek: „WINDSOR-Verlag im Visier“, www.simsek.ch
https://i0.wp.com/nordhessen-journal.de/wp-content/uploads/2020/09/Windsor-Verlag-im-Visier-01-e1601317600562.jpg?fit=800%2C493&ssl=1493800Sascha Rauschenbergerhttps://nordhessen-journal.de/wp-content/uploads/2023/02/Nordhessenjournal.jpgSascha Rauschenberger2020-09-29 11:00:382021-05-16 18:10:19Buchbranche: Deutscher Onlinebuchhandel und Amazon verkaufen Bücher als Raubkopien
Erst letzte Woche berichteten wir von dem Versuch der Staatsanwaltschaft Köln den peinlichen Fall von Behördenversagen unter den Teppich zu kehren (HIER). Doch diese Woche stellte sich heraus, dass Thalia online vermutlich seit 2018 munter weiter die Titel des WINDSOR-Verlages verkaufte. Sogar parallel(!) zu den Titeln der neuen Verlage. Quasi in Konkurrenz zu diesen. Konkurrenz belebt zwar sprichwörtlich gesehen das Geschäft, nur ist das bei Büchern eher ungewöhnlich. Eigentlich unmöglich, da ein und derselbe Titel niemals von zwei Verlagen beansprucht werden kann.
Das ist vergleichbar mit der Wahrscheinlichkeit, dass ASPIRIN von Bayer in der Apotheke bereitgehalten wird UND dann auch noch in völlig gleicher Verpackung und Aufmachung als ASPIRIN von XY angeboten wird. Und keinen stört es… außer Bayer. Und nun die Autoren.
Zum Fall an sich:
Der WINDSOR-Verlag war ein Half-and-Half-Publishing-Verlag, der 2012 aggressiv aus den USA auf den europäischen Markt vordrang, Autoren suchte, fand und deren Werke verlegte. Über 750 Titel sind allein bei der Deutschen Nationalbibliothek gelistet. Tausende weiterer Titel weltweit.
Der Autor, selbst betroffen, schrieb dazu einen umfangreichen Artikel (HIER), der einerseits andere betroffene Autoren suchte und fand, sowie andererseits auch den Ermittlungsbehörden als Vorlage diente. In Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sogar bis nach Montevideo reichte die Liste betroffener Autoren. Das sollte nun Thalia zu denken geben, wie schnell derlei nun ausufern kann. Weltweit.
Und natürlich sollte es auch Frau Staatsanwältin Höffner zu denken geben, wie außergewöhnlich erfolgreich ihre Ermittlungen gelaufen sind. Dass sogar parallel zu ihren heroischen Bemühungen – Ermittlungen kann man das nun wirklich nicht nennen – der WINDSOR-Verlag neu aus dem kriminellen digitalen Ei schlüpfen und sogar weitermachen konnte. In alter Pracht. Mit Konto in Luxemburg. Und mit der Handelsplattform Thalia als Partner. Unter aller behördlichen Augen. Wieder einmal…
Natürlich blieb eine Presseanfrage bei Thalia ohne jede Antwort. Man löschte aber schnell zumindest die Links von WINDSOR von den Buchtreffern des Autors selbst. Wollte wohl so Einsicht und Bereitschaft suggerieren das kriminelle Spiel von WINDSOR nicht weiter mitspielen zu wollen.
Und darauf läuft es für Thalia letztlich hinaus. „Unwissenheit (oder Unfähigkeit) schützt vor Strafe nicht“, heißt es nicht umsonst im Volksmund.
Und die Bereitstellung einer Handelsplattform für Diebesgut an geistigem Eigentum, und darum handelt es sich hier, hat auch ab einem gewissen Zeitpunkt eine rechtliche Relevanz. Diese mag im Urteil kleiner ausfallen, wenn man guten Glauben, Fehlprozesse, Inkompetenz und/oder gar Blödheit glaubhaft vermitteln kann. Endet aber dennoch mit Ungemach. Und dann auch folgerichtig mit Schadensersatzansprüchen der geprellten Autoren und tatsächlichen Rechteinhaber.
Natürlich ist für Thalia rechtlich gesehen kaum Hehlerei ins Feld zu führen, denn diese setzt Vorsatz voraus, der hier wohl (hoffentlich!!!) ausscheidet. Eher ist zu vermuten, dass Thalia seine internen Kontrollprozesse nicht im Griff hat, was sogar schlimmer ist. Sie wissen sehr wahrscheinlich gar nicht wie viele Geisterverlage wie WINDSOR Bücher über sie verkaufen, um Autoren und richtige Verlage zu betrügen. Ein einfacher Datenabgleich von Autor, Titel und Verlag würde reichen. Oder eine Marktbeobachtung hinsichtlich ertappter Geisterverlage. Nur fand das alles ganz offensichtlich niemals statt!
Traurig seinen Kunden soetwas zuzumuten, die gern aus moralischen und ethischen Gesichtspunkten heraus #fairtrade Kaffeebohnen kaufen. Und ganz sicher auch so ihre Buchkäufe sehen wollen. Eigentlich das gesamte Medien-Sortiment von Thalia so betrachten.
Kunden sehen es nicht gerne, wenn man sie benutzt um andere zu betrügen. Noch nicht einmal dann, wenn es unabsichtlich geschieht. Denn auch sie wollen nicht um ihrer eigenen Arbeit Lohn betrogen werden…
Vielleicht treffen sich nun die Geschäftsführer von Thalia mal mit der Staatsanwältin Höffner aus Köln und bilden einen Arbeitskreis in Sachen gemeinsame eigene und persönliche Schädigung durch WINDSOR.
Frau Höffner kann dort die „Kompetenz“ der Staatsanwaltschaft Köln in Sachen „Ermittlung“ einbringen, während Thalia mit validen Prozessdaten, Überweisungsbelegen und tiefen blauen Augen aufzuwarten vermag. Wenn wir dann noch Benjamin Blümchen mit an den Tisch setzen, könnte das was werden. Leider ist Peter Lustig schon tot, sonst hätte er das tiefsinnige Expertengespräch moderieren können. Jetzt muss da dafür wohl „Die Maus“ des WDR herhalten… Blöd gelaufen.
Dass von der Staatsanwaltschaft in Köln nicht viel zu erwarten ist, kennen Kölner nur zu gut von anderen Ermittlungen her. Besonders immer dann, wenn es um Wirtschaftskriminalität geht. Und je größer die ist, desto kleiner sind/waren die Erfolge der Staatsanwaltschaft.
Doch auch das verstehen die Bürger. Wer als Jura-Absolvent etwas taugt, geht in die Wirtschaft. Der Rest geht halt… nun ja, auch mal zur Staatsanwaltschaft. Gern dann auch nach Köln. Dort ist immerhin ein schöner Arbeitsplatz. Und man ist tolerant gegenüber behördlichem Versagertum. Denn auch das hat in Köln Tradition. Und da passen dann weniger leistungsstarke Beamte prima ins sattsam bekannte Klüngelbild hinein.
Nur bei Thalia, einem echten Traditionsunternehmen im Buchmarkt, hätte man etwas anderes erwartet. Als größere deutsche Buchhandelskette, die zwar zunehmend vergeblich gegen amazon.de um Marktanteile kämpft, hätte man hier erwarten können, dass man als Kunde nicht womögliches geistiges Diebesgut kauft. Wenn auch unwissentlich.
Als Kunde hätte man ganz sicher erwarten dürfen, dass Thalia prozessual und technisch dafür sorgt, dass kriminelle Verlage dort eben nicht ihre kriminelle Leistung anbieten können. Und schon gar nicht parallel zu den regulären Produkten! Und schon dreimal nicht, nachdem der Skandal 2018 durch die Presse ging.
Allein 753 Werke sind in der Deutschen Nationalbibliothek von deutschen Autoren gelistet. Und den deutschen Autoren und Verlagen endet es nicht. Und wenn wir ganz ehrlich sind, dann endet es vermutlich auch nicht mit dem WINDSOR-Verlag an sich. Denn was einmal klappt, klappt auch öfters. Wie viele Geisterverlage unterstützt Thalia so?
Von Thalia kein Wort.
Immerhin besser als billige Ausreden. Es reicht Autoren und Verlage möglicherweise leichtfertig um Umsatz und Tantiemen gebracht zu haben. Ein Kriterium ist hierfür, ob man vor dem Bekanntwerden des Skandals 2018 den Vorratsbestand kaufte oder nicht. Ob der bis dato stattgefundene Abverkauf aus eben diesem Bestand resultierte oder nicht. Das sollen nun die Rechtsgelehrten herausfinden.
Doch auch hier würde Moral und Ethik eigentlich gebieten solche Ware aus dem Sortiment zu nehmen und abzuschreiben, was steuerlich kein Nachteil gewesen wäre.
Eine stolze Leistung, fürwahr. Die bedarf keiner weiteren Worte mehr.
Als kleiner Tipp für den Spielezirkel „Windsor-Spaß“ im Hause Thalia: Im Präsenzhandel ist das nicht passiert!
„Wenn Du nicht mehr weiter weißt, dann bilde einen Arbeitskreis.“ In diesem Sinne wünschen die geschädigten Autoren und Verlage nun Frau Staatsanwältin Höffner und den Thalia-Experten alles Gute und besinnliche Stunden in Gruppenharmonie bei steigender Kompetenz. Sic!
Welt, bleib wach.
(Thalia-Motto)
Abschließend noch der Witz der Woche: Warum fiel das Ganze überhaupt bei Thalia auf?
Weil der Autor etwas Socialmedia-Werbung für seine Bücher machen und explizit den link zu Thalia setzen wollte. Eben um Thalia mit seinem Präsenzhandel und den dort arbeitenden Mitarbeitern in der Corona-Krise zu unterstützen… -J)))
Andere sind da schon weiter. Hier ein paar Links dazu:
Kompetenz und Sachverstand gibt in dieser sehr unschönen Situation die Anwaltskanzlei Baumbach et Collegae, (Kaldenkirchener Str. 3, 41063 Mönchengladbach), die zahlreiche der Opfer von WINDSOR vertritt.
Allen Autoren sei dringenst angeraten ihre Autorenrechte an ihren Werken zurückzuholen. Allein schon deshalb, weil WINDSOR über Panama weiterhin die e-Books verkauft… Schöne neue Welt!
Und als Schlusssatz, für all die Autoren, die geschädigt wurden, die sich dem hilflos ausgeliefert fühlen:
Aufgeben ist keine Alternative für mich! Ich kriege die zwei (2!!) Hauptverbrecher aus Deutschland. Diese Einstellung hat für mich eine lange soldatische … Tradition. Sic!
Titelfoto: Yusuf Simsek: „WINDSOR-Verlag im Visier“, www.simsek.ch
https://i0.wp.com/nordhessen-journal.de/wp-content/uploads/2020/09/Windsor-Verlag-im-Visier-01-e1601317600562.jpg?fit=800%2C493&ssl=1493800Sascha Rauschenbergerhttps://nordhessen-journal.de/wp-content/uploads/2023/02/Nordhessenjournal.jpgSascha Rauschenberger2020-09-23 08:00:112022-05-26 20:18:52Buchbranche: Der nicht existente WINDSOR-Verlag verkaufte bei Thalia munter weiter