Stadt Kassel wird Gastronomie auch weiterhin unterstützen: Aufstellen von Heizstrahlern in kalter Jahreszeit möglich

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Die Corona-Pandemie stellt besonders die Gastronomiebranche weiterhin vor Herausforderungen. Nun bietet die Stadt Kassel den Betrieben eine weitere Unterstützung für die kalte Jahreszeit. „Um auch in der bevorstehenden Herbst- und Wintersaison eine Außenbewirtschaftung zu ermöglichen, wird die Stadt Kassel die Verwendung von Heizpilzen und -strahlern auf öffentlichen Flächen zulassen“, kündigte Oberbürgermeister Christian Geselle an.

Darauf haben sich Geselle und Ordnungsdezernent Dirk Stochla mit lokalen Vertretern des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) verständigt. “Uns ist sehr bewusst, dass Gaststätten und Kneipen ganz besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Deswegen sind wir fortdauernd im Gespräch mit den ortsansässigen Gastronomiebetrieben”, betont Geselle. “Wo es möglich ist, hat die Stadt bereits in den vergangenen Wochen Unterstützung geleistet, und wird das auch weiterhin tun.”

Gastronomiebetrieben mit einvernehmlichen Lösungen entgegenkommen “In jedem Einzelfall streben wir einvernehmliche Lösungen im Rahmen des rechtlich Möglichen an”, bekräftigt Stochla. In diesem Zuge werde die Stadt während der Herbst- und Wintersaison die Verwendung von Heizpilzen und -strahlern auf öffentlichen Flächen dulden.

Gerade auch um Emissionen gering zu halten, werde Gastronomiebetrieben empfohlen, elektrisch betriebene LED-Heizstrahler zu verwenden. Zudem werde das zeitweise Aufstellen von baugenehmigungsfreien Vorrichtungen zum Schutz vor Zugluft im Außenbereich zugelassen.

Stadt setzt Unterstützung fort nach Ausweitung Wirtschaftsgärten Mit der Zulassung von Heizstrahlern und Vorrichtungen zum Schutz vor Zugluft setzt die Stadt Kassel ihre Unterstützung für die besonders betroffene Gastronomie fort. Bereits seit einigen Wochen können Betriebe ihre Wirtschaftsgärten nach Abstimmung mit dem Ordnungsamt ausweiten und so für die notwendigen Abstände und die Entzerrung von Engstellen sorgen.

Passend dazu soll der derzeit noch bis zum 31. Oktober 2020 befristete Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen bis zum 31. Oktober 2021 verlängert werden. Dazu sind allerdings noch entsprechende Beschlussfassungen in den städtischen Gremien erforderlich.

“Kopf hoch, Kassel!” – 18 Millionen Euro für unbürokratische Soforthilfen Gerade auch Gastronomiebetriebe haben vom Hilfsprogramm “Kopf hoch, Kassel!” profitiert. Der Förderanteil des Programms hat ein Volumen von insgesamt 18 Millionen Euro.

“Mit ,Kopf hoch, Kassel‘ haben wir Unternehmen, Betrieben, Einrichtungen und Vereinen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge der Corona-Pandemie betroffen sind, schnell und unbürokratisch geholfen”, betont Oberbürgermeister Geselle. “Dieses Programm sucht bundesweit in den Kommunen seinesgleichen. Wir wollen Institutionen, Vereinen und betroffenen Betrieben in schweren Zeiten etwas zurückgeben, damit wir in Zukunft wieder neu durchstarten können.”

Knapp 2.000 Anträge genehmigt

Seit Anfang Mai haben insgesamt 220 Vereine und gemeinnützige GmbHs aus Kassel Soforthilfen erhalten. 1.775 Anträge von Soloselbstständigen sowie Klein- und Kleinstbetrieben auf Soforthilfen wurden genehmigt.

“Uns ist die durch die Corona-Pandemie verursachte wirtschaftliche Situation von Betrieben im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich sehr bewusst. Wo und wann immer es möglich ist, versucht die Stadt Kassel den Betreibern im vorgegebenen rechtlichen Rahmen bei Ermessensentscheidungen entgegenzukommen”, sagt Ordnungsdezernent Stochla.

Rechtzeitig Kontakt mit der Stadt aufnehmen Allerdings seien die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Zu diesen Rahmenbedingungen gehörten einerseits die Regelungen im Rahmen der Corona-Verordnungen des Landes, andererseits aber auch sonstige öffentlich-rechtlichen Beschränkungen.

“Wir empfehlen Betreibern aus Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft, rechtzeitig im Vorfeld Kontakt mit der Stadt aufzunehmen, um die Rahmenbedingungen bei geplanten Vorhaben zu klären”, rät Stochla. “Dann haben alle Beteiligten Planungssicherheit und ein eventuell erforderlich werdendes behördliches Einschreiten lässt sich vermeiden.”

Kassel im Internet: www.kassel.de


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