Sozialhilfeausgaben in Hessen 2016 steigen um 3 Prozent

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  • 2,4 Milliarden Euro für Sozialhilfe
  • Eingliederungshilfen für behinderte Menschen: 52 Prozent der Ausgaben
  • Über die Hälfte der Ausgaben für Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen

Im Jahr 2016 wurden in Hessen netto knapp 2,4 Milliarden Euro für Sozialhilfe (ohne Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber) ausgezahlt. Die Ausgaben lagen nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts um 3,0 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Mit 52 Prozent stellte die Eingliederungshilfe behinderter Menschen die größte Ausgabenposition der Nettoausgaben dar.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasste 23 Prozent.

Für die Hilfe zur Pflege wurden 14 Prozent und für die Hilfen zur Gesundheit gut 3 Prozent aufgewandt.

Auf die Hilfe zum Lebensunterhalt entfielen 6 Prozent und gut 1 Prozent auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Bei allen Hilfearten nahmen die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2015 zu. Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen um je 2,5 Prozent.

Bei der Hilfe zur Pflege betrug der Zuwachs 5,6 Prozent und bei der Hilfe zum Lebensunterhalt 12,5 Prozent. Die Hilfen zur Gesundheit nahmen um 13,0 Prozent ab. Die sonstigen Hilfen stiegen um 8,0 Prozent.

48 Prozent der Leistungen wurden von den örtlichen Trägern (Landkreise und kreisfreien Städte) und 52 Prozent vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlichem Träger gezahlt. Der LWV ist hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig.

Von den gesamten Nettoausgaben wurden 52 Prozent für Leistungen an Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen (siehe Begriffserläuterung) aufgewandt.

Je nach Hilfeart war dieser Anteil unterschiedlich. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ging zu 71 Prozent an Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen.

Bei der Hilfe für Pflege waren es 55 Prozent. 

Die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde zu 45 Prozent, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 16 Prozent und die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen zu 61 Prozent innerhalb von Einrichtungen geleistet.

Begriffserläuterung

Einrichtungen sind alle stationären und teilstationären Einrichtungen, die der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem Sozialgesetzbuch ((SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe) zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dienen.

Dies sind z. B. Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte  Menschen und  Heime für behinderte Menschen.

 

Hessisches Statistisches Landesamt

 

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