Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern Unfälle an Silvester Feuerwerk nur aus sicheren Quellen beziehen

Estimated read time 3 min read
[metaslider id=10234]

 

 

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf CE-Zeichen und Registriernummer achten

Köln (ots) – Unfälle mit Feuerwerkskörpern bilden eine traurige Begleiterscheinung zum Jahreswechsel. Schwere Verletzungen oder Schlimmeres sind meist die Folge. Auf mehr Sicherheit lässt sich jedoch bereits beim Kauf von Raketen und Silvesterfeuerwerk achten. Fachleute von TÜV Rheinland empfehlen, Feuerwerk nur aus sicheren Quellen zu beziehen, beispielsweise Supermärkten, Baumärkten und Warenhäusern. Zudem ist, obwohl der Verkauf von Böllern und Raketen bereits nach Weihnachten beginnt, das Abbrennen nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt.

Nur getestetes Feuerwerk zulässig

In Deutschland müssen Feuerwerksprodukte durch ein unabhängiges Prüfinstitut wie beispielsweise TÜV Rheinland getestet werden. Wer sicher ins neue Jahr feiern möchte, beachtet beim Kauf das CE-Zeichen in Kombination mit einer Registriernummer. Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland, weist vor allem auf die Feuerwerkskategorie hin: “Feuerwerk der Kategorie F1 und F2 sind für jeden zugänglich. Für F1 ist das Mindestalter 12, für F2 18 Jahre. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester.” Wichtig: Für Kinder unter 12 Jahren gibt es spezielles Kinderfeuerwerk, da für sie der Gebrauch von normalen Feuerwerkskörpern verboten ist.

Raketen nie aus der Hand zünden

“Bei der Verwendung von Feuerwerk gilt am besten das gleiche wie im Straßenverkehr: Finger weg vom Alkohol. Ebenso wichtig ist es, die Gebrauchsanweisung genau zu beachten”, so Weiskirchen. Raketen und Böller sind grundsätzlich nur im Freien erlaubt und dürfen niemals aus der Hand heraus gestartet werden. Am sichersten ist es, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Autos, Gebäuden und Bäumen einzuhalten. Wenn eine Rakete nicht wie gewünscht gestartet ist, muss Vorsicht gelten. Feuerwerkskörper, die nicht beim ersten Mal gezündet haben, dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden.

Vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen ist das Zünden von Böllern und Raketen grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte geben meistens auf ihrer Internetseite über weitere spezielle Regelungen oder Verbote Auskunft. Generell empfiehlt es sich, während des Feuerwerks Türen und Fenster geschlossen zu halten, damit herumfliegende Böller und Raketen nicht ins Haus oder in die Wohnung gelangen. Terrassen oder Balkone sollten vor dem Feuerwerk noch aufgeräumt und brennbares oder leicht entzündliches Material entfernt werden.

TÜV Rheinland AG


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare