Schutz der Bevölkerung: Stadt ordnet für Wochenende Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Teilen des Stadtgebietes an

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Aufgrund des mit dem Zusammentreffen vieler Menschen einhergehenden gesteigerten Infektionsrisikos mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Stadt Kassel die für Samstag, 19. Juni, angemeldeten Versammlungen und Aufzüge mit einer insgesamt erheblichen Teilnehmerzahl verboten. Einen Eilantrag eines Anmelders hat das Verwaltungsgericht Kassel kürzlich abgelehnt und damit das Verbot der Stadt bestätigt.

 

Weil davon ausgegangen werden muss, dass am kommenden Samstag dennoch aufgrund der andauernden bundesweiten Mobilisierung Personen aus der so genannten Querdenker-Szene nach Kassel kommen und die Versammlungsverbote und gerichtliche Entscheidungen ignorieren werden, wird die Stadt zum Schutze der Bevölkerung vor der Weiterverbreitung des Coronavirus in einer Allgemeinverfügung eine für das Wochenende in Teilen des Stadtgebiets geltende Mund-Nasen-Bedeckungspflicht anordnen. Diese gilt von Samstag, 19. Juni, 6 Uhr, bis Sonntag, 20. Juni, 12 Uhr, im öffentlichen Raum unter freiem Himmel für einen festgelegten Teil des Stadtgebiets. Die Einhaltung wird durch Polizei und Ordnungsamt verstärkt kontrolliert, und Verstöße werden sanktioniert.

 

Gerade nach den Erfahrungen vom 20. März 2021, als bei entsprechenden Versammlungen die gerichtlich festgesetzten Auflagen und notwendige Hygienemaßnahmen größtenteils nicht eingehalten wurden, wird die Stadt Kassel es nicht dulden, dass erneut durch Rücksichts- und Respektlosigkeit die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird. Das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus und das Risiko einer Ansteckung durch die Virusmutanten erhöht. Insbesondere unbeteiligte Dritte im Stadtgebiet, die anderen Personen nicht ausweichen könnten, wären einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.

 

Die äußere Grenze des Bereichs, in dem die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gelten soll, verläuft entlang folgender Straßen inkl. der Gehwege:

  • Werner-Hilpert-Straße,
  • Lutherstraße,
  • Kurt-Schumacher-Straße,
  • Kreuzung Altmarkt,
  • An der Fuldabrücke,
  • Leipziger Straße einschließlich „Platz der Deutschen Einheit“ sowie die Fläche des Parkplatzes Leistersche Wiese an der Dresdener Straße,
  • Leipziger Straße stadtauswärts bis Höhe Yorckstraße,
  • Yorckstraße,
  • der Verbindungsweg, der in unmittelbarer Verlängerung in östlicher Richtung zwischen dem Lore-Klitsch-Weg und der Yorckstraße verläuft,
  • Lore-Klitsch-Weg bis an das östliche Fulda-Ufer,
  • das Fulda-Ufer in nördliche Richtung bis zur Leipziger Straße,
  • An der Fuldabrücke,
  • das westliche Fulda-Ufer in südliche Richtung,
  • die Querung des Auedamms,
  • den befestigten Vorplatz auf der südlichen Seite der Orangerie,
  • die Liegenschaft „An der Karlsaue 20d“ (Marmorbad),
  • den Fuß- und Radweg „An der Karlsaue“ in südlicher Richtung bis zur Frankfurter Straße,
  • Frankfurter Straße bis zur Friedrichsstraße,
  • Friedrichsstraße bis Königstor,
  • Königstor in westliche Richtung bis Karthäuserstraße,
  • Karthäuserstraße in nördliche Richtung,
  • Bürgermeister-Brunner-Straße,
  • Rainer-Dierichs-Platz. Ferner zählt zu diesem Bereich die Franz-Ulrich-Straße und die Joseph-Beuys-Straße bis zur Clara-Immerwahr-Straße.

 

Mit umfasst sind entlang dieser und der den Bereich umgrenzender Straßen die Gehwege auf beiden Straßenseiten sowie die Drahtbrücke und die Karl-Branner-Brücke. Ausgenommen sind die Bereiche der mit Sondernutzungs-und/oder Gaststättenerlaubnis genehmigten Wirtschaftsgärten.

Stadt Kassel

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