Schutz der Bevölkerung: Stadt ordnet für Samstag von 8 bis 21 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Teilen des Stadtgebiets an

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Zum Schutz der Bevölkerung vor der Weiterverbreitung des Coronavirus wird die Stadt Kassel in einer Allgemeinverfügung eine für Samstag in Teilen des Stadtgebiets geltende Mund-Nasen-Bedeckungspflicht anordnen. Grund dafür ist das mit dem Zusammentreffen vieler Menschen einhergehende gesteigerte Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch die für Samstag, den 24. Juli 2021, zu erwartende Situation im Stadtgebiet.
Die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt am Samstag, den 24. Juli 2021, von 8 bis 21 Uhr im öffentlichen Raum unter freiem Himmel für einen festgelegten Teil des Stadtgebiets. Die Einhaltung wird durch Polizei und Ordnungsamt verstärkt kontrolliert, und Verstöße werden sanktioniert.

 

Die Stadt Kassel hat die aus der Querdenker-Szene angemeldeten Versammlungen verboten. Einen Eilantrag einer Anmelderin hat das Verwaltungsgericht Kassel kürzlich abgelehnt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Kassel zurückgewiesen und damit das Verbot der Stadt bestätigt.

Dennoch ist nach derzeitigen Erkenntnissen und Äußerungen in den sozialen Medien damit zu rechnen, dass Personen der Querdenker-Szene beabsichtigen, sich über Versammlungsverbote und gerichtliche Entscheidungen hinwegzusetzen und am Samstag in Kassel zusammenzutreffen.

 

Gerade nach den Erfahrungen vom 20. März 2021, als bei entsprechenden Versammlungen die gerichtlich festgesetzten Auflagen und notwendige Hygienemaßnahmen größtenteils nicht eingehalten wurden, wird die Stadt Kassel es nicht dulden, dass erneut durch Rücksichts- und Respektlosigkeit die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird. Insbesondere unbeteiligte Dritte im Stadtgebiet, die anderen Personen nicht ausweichen könnten, wären einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.

 

Der Bereich, in dem die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gelten soll, wird umgrenzt durch:

  • Brüderstraße,
  • Steinweg,
  • Frankfurter Straße,
  • Fünffensterstraße,
  • Ständeplatz,
  • Scheidemannplatz,
  • Kurfürstenstraße,
  • Rainer-Dierichs-Platz,
  • Werner-Hilpert-Straße,
  • Lutherstraße,
  • Kurt-Schumacher-Straße sowie
  • die Altmarktkreuzung.

Die aufgeführten Straßen und Plätze sind mit umfasst. Ferner zählen zu dem Bereich der Rainer-Dierichs-Platz, die Bürgermeister-Brunner-Straße zwischen Kölnische Straße und Kurfürstenstraße, die Franz-Ulrich-Straße sowie die Joseph-Beuys-Straße zwischen der Werner-Hilpert-Straße und der Clara-Immerwahr-Straße.

 

Mit umfasst sind neben den aufgeführten Straßen selbst die Gehwege auf beiden Straßenseiten entlang der genannten und der den Bereich umgrenzenden Straßen; ausgenommen sind die Bereiche der mit Sondernutzungs-und/oder Gaststättenerlaubnis genehmigten Wirtschaftsgärten.

documenta-Stadt Kassel


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