Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Anne Peters LL.M. (Harvard) bestätigt: Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration verfassungswidrig

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PETA appelliert an Regierungen der Länder und Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE sowie FDP, GroKo-Entscheidung bundesverfassungsgerichtlich prüfen zu lassen

 

Auf der gestrigen Pressekonferenz wurde das Rechtsgutachten vorgestellt. / © PETA Deutschland e.V.

Stuttgart, 15. März 2019 – Gestern haben PETA und Prof. Dr. iur. Anne Peters LL.M. (Harvard) das „Rechtsgutachten zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 17.12.2018“ auf einer Pressekonferenz im Berliner Büro der Tierschutzorganisation vorgestellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Zulassung der Fortsetzung der betäubungslosen Kastration verfassungswidrig ist. PETA lässt den Regierungen der Bundesländer nun das von Prof. Dr. iur. Anne Peters und Ass. iur. Julian Arnold verfasste Rechtsgutachten zukommen und appelliert an die Politiker, die Fristverlängerung vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

 

„Im Fall der nochmaligen Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration hat der Gesetzgeber das Staatsziel Tierschutz offensichtlich verkannt und hat es zu gering gewichtet im Vergleich zu den Grundrechten der Landwirtschaftsunternehmer, die auch auf dem Spiel stehen. Der Gesetzgeber hat außerdem die Tatsachen nicht richtig ermittelt und die vorhandenen Alternativen nicht ausreichend geprüft – und all das ist verfassungswidrig“, erklärt Prof. Dr. iur. Anne Peters, Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. „Das Gutachten liefert Argumente, um zum Beispiel ein Verfahren anzustrengen, was letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Das Bundesverfassungsgericht könnte das Gesetz für verfassungswidrig erklären, wegen Verletzung des Staatsziels Tierschutz.“

 

2013 hatte die damalige Koalition aus Union und FDP eine verbindliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 beschlossen. PETA weist darauf hin, dass der Agrarausschuss und das Plenum des Bundestags dem Gesetzentwurf zur Fristverlängerung 2018 zustimmten, obwohl der Juraprofessor Jens Bülte als Sachverständiger des Agrarausschusses zu diesem Zeitpunkt bereits zu dem Ergebnis kam, dass eine weitere Verlängerung verfassungswidrig wäre. Das aktuelle Rechtsgutachten bestätigt die Verfassungswidrigkeit der Fristverlängerung und beleuchtet insbesondere den Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gut des Tierschutzes aus Artikel 20a des Grundgesetzes, der Tiere vor unnötigen Leiden und Schmerzen schützen soll. Bei der betäubungslosen Kastration 20 bis 25 Millionen männlicher Ferkel handelt es sich dem Gutachten zufolge „um einen zu gravierenden Schmerzen und Leiden führenden, schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Tiere“ (s. 49).

 

Neben der Verfassungswidrigkeit der Fristverlängerung selbst und der andauernden tierschutzwidrigen Praxis erklärt das Gutachten auch den Verstoß gegen das sogenannte Optimierungsgebot: Indem der Gesetzgeber die betäubungslose Kastration weiterhin zulässt, verstößt er gegen seine Pflicht, den Tierschutz bestmöglich zu fördern und umzusetzen. Darüber hinaus legen die Autoren dar, dass die Informationsbeschaffung und -auswertung vonseiten des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlicher Sicht Mängel aufwies. PETA erinnert daran, dass das von Julia Klöckner geführte Landwirtschaftsministerium mehrfach öffentlich behauptete, dass keine praxistauglichen Alternativen existierten. Das Rechtsgutachten führt jedoch ausgereifte Alternativmethoden auf und legt dar, dass Immunokastration, Jungebermast und chirurgische Kastration bereits seit Jahrzehnten eingesetzt werden – auch in Deutschland.

 

„Wir hoffen, dass die Regierungen der Bundesländer oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags die Rechtslage vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. „Die Große Koalition hat ihren Spielraum bei Gesetzesänderungen überschritten – wir fordern die Bundesregierung auf, die Verlängerung umgehend zurückzunehmen.“

 

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.

Das Gutachten ist hier verfügbar.

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