In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich demnach entweder in einer der gesetzlichen Krankenkassen oder über einen privaten Anbieter absichern. Letzteres ist aber nur bestimmten Personengruppen erlaubt.
Mehr Menschen sind gesetzlich versichert
Laut Statistischem Bundesamt sind die meisten Menschen in Deutschland gesetzlich versichert. Bei den Arbeitnehmern ist der Anteil besonders hoch, aber auch bei den Selbstständigen waren rund 59 % im Jahr 2019 Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Die private Krankenversicherung (PKV) ist also immer noch eher die Ausnahme als die Regel. Für bestimmte Personengruppen kann sie aber sehr sinnvoll sein. Dazu gehören vor allem die Beamten.
Selbstständige haben die Wahl zwischen GKV und PKV

Wer selbstständig seinen Lebensunterhalt bestreitet und sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befindet, kann frei entscheiden, ob er sich gesetzlich oder privat versichert. Viele Selbstständige wählen die private Krankenversicherung, da sie bei der GKV auch den Arbeitgeberanteil zahlen müssen. Allerdings ist die gesetzliche Krankenkasse immer einkommensabhängig, sodass sie keine hohen Beiträge im Alter fürchten müssen. Eine Ausnahme stellt die Gruppe der Künstler und Publizisten dar. Wer dazu gehört, ist in der Künstlersozialkasse pflichtversichert. Sie zieht die Beiträge ein, leitet sie an einen gesetzlichen Versicherer weiter und begleicht gleichzeitig den Arbeitgeberanteil.
Beamte sind nicht zur privaten Krankenversicherung verpflichtet
Genau wie die Selbstständigen können auch Beamte die Art ihrer Krankenversicherung wählen. Sie entscheiden sich am Anfang ihrer Laufbahn für eine der beiden Varianten.
Meist fällt die Wahl auf die private Krankenversicherung für Beamte, denn dafür sprechen direkt mehrere Gründe:
- Beamte müssen in der GKV in vielen Bundesländern den kompletten Beitrag selbst bezahlen.
- Für die PKV erhalten sie eine Beihilfe, sodass sich ihre Beiträge senken.
- Die PKV bietet oft bessere Leistungen und ermöglicht die Inanspruchnahme anderer Therapiemaßnahmen.
- Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz in der PKV sehr individuell gestaltet und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.
Arbeitnehmer dürfen sich erst ab einem bestimmten Einkommen privat versichern
Angestellte gelten bis zu einem vom Gesetzgeber festgelegten Bruttolohn als versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sie sich in der GKV versichern müssen. Wenn sie pro Jahr mehr als 69.300 Euro (Stand: 2024) verdienen, werden sie hingegen versicherungsfrei und können sich dann genauso wie Selbstständige oder Beamte für eine PKV entscheiden. Genau wie bei der gesetzlichen Krankenkasse zahlt der Arbeitgeber auch für die PKV einen Zuschuss. Allerdings ist die Rückkehr in die GKV nicht ganz einfach. Sollte das Jahresentgelt wieder unter die Grenze fallen, ist sie theoretisch möglich. Ab einem Alter von 55 Jahren müssen Angestellte aber meist in der PKV verbleiben. Falls sich die finanziellen Verhältnisse stark verschlechtern, kann das mitunter von Nachteil sein.