„POZILEI“ ist nicht gleich „Polizei“ – oder doch?

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Falsche Uniform als strafbarer Missbrauch

Hamm/Berlin (DAV). Ein unbefugtes Tragen einer Uniform kann schon dann vorliegen, wenn eine zum Verwechseln ähnliche Uniform getragen wird. Auch ein „Buchstabensalat“ schützt vor Strafe nicht. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Juni 2022 (AZ: 4 RVs 62/22). Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt.

Der heute 43-jährige Angeklagte fuhr mittags mit seinem Pedelec. Hierbei trug er unter anderem eine dunkelblaue Hose und eine neonfarbene Jacke mit dunkelblauen Elementen und silberfarbenen reflektierenden Streifen. Aufgedruckt war „POZILEI“ in großen, grausilberfarbenen Druckbuchstaben. Er hielt an einer Kreuzung neben einem Auto an, klopfte gegen die Seitenscheibe der Fahrerin und äußerte seinen Unmut über deren vorangegangene Fahrweise. Dabei gab er sich nicht als Polizeibeamter aus, Amtsanmaßung konnte ihm also nicht zur Last gelegt werden.

Das Landgericht Paderborn wertete das Verhalten jedoch als unbefugtes Tragen von Uniformen. Dabei reiche es aus, wenn eine zum Verwechseln ähnliche Uniform getragen wird. Eine ausreichende Ähnlichkeit zu einer Polizeiuniform bejahte das Landgericht aufgrund des Gesamteindrucks in der konkreten Situation und des Aufdrucks „POZILEI“. Die Beschriftung mit diesem tatsächlich nichtexistierenden Wort werde bei flüchtiger Betrachtung als „POLIZEI“ gelesen, da lediglich zwei Buchstaben vertauscht seien. Genau hierauf zielte der „Buchstabensalat“ nach Meinung der Richter auch ab.

Die Verurteilung wurde vom Oberlandesgericht bestätigt. Die neongelbe Warn- und Schutzjacke unterscheide sich von den Uniformjacken der nordrhein-westfälischen Fahrradpolizei lediglich dadurch, dass auf der Rückseite in grau-reflektierenden Buchstaben das Wort „POZILEI“ statt „POLIZEI“ prangt. Das gesamte Erscheinungsbild könne bei einem nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Beobachter zu der Annahme führen, dass es sich um eine Polizeiuniform handelt. Die Vorschrift solle schon vor der bloßen Gefahr von Verwechslungen schützen.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

 

Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

 


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