Öffentliche Warnung vor Universal Isofix-Adapter

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Die Nutzung von Universal-Isofix-Adaptern ist nicht zulässig und birgt ernste Risiken.
Flensburg, 2. Oktober 2024. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von
Universal Isofix-Adaptern zur Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen in Kraftfahrzeugen
(Beispiele s. Abb. 1 bis 3).

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Untersuchungen von Universal-Isofix-Adaptern unterschiedlicher Bauart zeigten, dass eine sichere
Befestigung von Babyschalen oder Kindersitzen nicht gewährleistet werden kann, was im Falle eines
Unfalls zu einer deutlich erhöhten Verletzungsgefahr führt.


Tests der Fachgruppe Fahrzeugtechnik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
haben ergeben, dass Kindersitze, die mit Universal-Isofix-Adaptern befestigt waren, sich bei einem
Aufprall vollständig lösten und frei im Fahrgastraum bewegten.

Aufgrund der durchgeführten Risiko-
bewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden die Produkte als ernstes Risiko gemäß
Artikel 19 der VO (EU) 2019/1020 für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen eingestuft.
Lebensbedrohliche Verletzungen sind bei einem Unfall zu erwarten.

Ashampoo Snap Donnerstag 3. Oktober 2024 08h24m15s 032
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Nutzung von Universal-Isofix-Adapter ist nicht erlaubt:
Kindersitze, müssen ein Genehmigungszeichen tragen. Diese dürfen ausschließlich mit den fahrzeug-
eigenen geprüften und genehmigten Isofix-Aufnahmepunkten verbunden werden, was bei den ge-
nannten Produkten nicht gegeben ist und eine ernste Gefahr für das Kind birgt.
Verwenden Sie daher auf keinen Fall Universal-Isofix-Adapter zur Befestigung von Kinder-
sitzen und Babyschalen!
Einige Fahrzeugmodelle bieten die legale Möglichkeit, fahrzeugspezifische Isofix-Aufnahmen sicher
nachzurüsten. Bitte prüfen Sie diesbezüglich die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Sollten Zwei-
fel über die sichere und erlaubte Verwendung bereits erworbener Produkte bestehen, kontaktieren
Sie bitte den Fahrzeughersteller oder Ihre Vertragswerkstatt.
Universal-Isofix-Adapter werden von verschiedenen Anbietern im Internet verkauft. Da diese Anbieter
ihren Firmensitz überwiegend außerhalb der Europäischen Union haben, kann das KBA die Käufer in
der Bundesrepublik Deutschland nicht ermitteln und informiert deshalb auf diesem Wege die Öffent-
lichkeit.

KBA
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