NVV setzt 3G-Regel ab 24. November um – Ohne Nachweis keine Nutzung von Bus und Bahn

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Im NVV werden ab Mittwoch, 24. November die dann geltenden neuen Corona-Regelungen für den Nahverkehr in Nordhessen umgesetzt. Basis ist das in der letzten Woche beschlossene Infektionsschutzgesetz, in dem die sogenannte 3G-Regel für Bus und Bahn verankert ist.

Danach dürfen nur Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Bei den Überprüfungen müssen die entsprechenden Zertifikate/Impfdokumente bzw. Nachweise vorgelegt werden.

Es reicht dabei nicht aus, einen Selbsttest vorzuzeigen.

Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen den offiziellen Nachweis einer Teststelle über einen negativen Antigen-Schnelltest mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wer ohne die entsprechende Bescheinigung bei einer Kontrolle angetroffen wird, muss das Fahrzeug umgehend verlassen.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der 3G-Regel im ÖPNV nicht betroffen. Fahrgäste müssen auch weiterhin bei der Nutzung von Bus und Bahn eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar) tragen.

NVV


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