NABU: Abschussquoten sind kein Herdenschutz

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Berlin – Zum gestern ergangenen Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof zur Rechtmäßigkeit der Wolfjagd in Finnland begrüßt der NABU, dass der EuGH die Hürden für eine Wolfsjagd nach Quoten hoch gelegt hat und die Wichtigkeit der FFH-Richtlinie betont hat. In Deutschland war das Urteil mit Spannung erwartet worden.

 

„Das Urteil zeigt: Die Bundesregierung lehnt sich mit ihrer geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes weit aus dem Fenster. Sie will den Artenschutz aufweichen und propagiert damit erste Schritte zum vermehrten Abschuss von Wölfen, angeblich zum Wohle des Herdenschutzes“, kritisiert NABU-Wolfsexpertin Birte Brechlin. „Abschussquoten sind kein Herdenschutz. Denn ob nun acht oder sechs Wölfe in der Region sind – ohne Herdenschutz bleiben Nutztiere eine leichte Beute. Die Betonung der strengen Auflagen in der FFH-Richtlinie im Finnischen Urteil sollte auch der Bundesregierung eine Mahnung und Richtschnur sein, sich an europäische Vorgaben zu halten, anstatt sich in unnötigen Rechtsstreits mit der Kommission zu verlieren.“

 

Der EuGH betont nochmals die strengen Auflagen der FFH-Richtlinie zur Vergabe von Ausnahmeregelungen bei der Quotenjagd oder ähnlichen Praktiken. So muss beispielsweise klar gezeigt werden, dass Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (z.B. Herdenschutz, Reduzierung von illegaler Jagd) zweckdienlich sind und dies nicht mit einer anderen zufriedenstellenden Lösung erreicht werden können. Und genau dies konnte Finnland bislang nicht hinreichend belegen.

 

Nach Auffassung des NABU müssen Herdenschutz und Weidetierhaltung unterstützt werden, statt sich weiterhin von unsachlichen Forderungen nach präventiven Bestandsregulierungen, wie von Agrarministerin Klöckner propagiert, leiten zu lassen. Das gestrige Urteil unterstreicht einmal mehr die fehlende rechtliche Handhabe für ein solches Vorgehen.

 

Schon 22.500 Bürger sind dem Aufruf des NABU mit der Aktion „Hände weg vom Wolf“ gefolgt und haben ihre Abgeordneten aufgerufen, gegen die geplante Gesetzesänderung zu stimmen.

 

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