MÜLLER: Katastrophale Kommunikationsfehler bei den Sicherheitsbehörden

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·         Behörden haben Lübcke-Mörder aus dem Blick verloren

·         Organisatorische Versäumnisse in Nordhessen

·         Erkenntnisse wurden nicht ausgetauscht

WIESBADEN – Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke, hat den Sicherheitsbehörden „katastrophale Kommunikationsfehler“ vorgeworfen.

Er bezieht sich auf Zeugenaussagen in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses. „Erneut werden erhebliche organisatorische Versäumnisse des Verfassungsschutzes und des Staatsschutzes in Nordhessen offensichtlich. Die Zeugen haben heute den Eindruck verfestigt, dass sich Verfassungs- und Staatsschutz nicht über wichtige Ereignisse und Personen ausgetauscht haben.

Eine entsprechende Anordnung des Landesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2010, regelmäßig mit der Polizei Rücksprache zu halten, wurde offensichtlich nicht umgesetzt. 

Das hat letztlich wesentlich dazu beigetragen, dass der spätere Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, Stephan Ernst, und der spätere Mitangeklagte Markus H. als abgekühlt eingestuft und Akten gelöscht wurden“, kritisiert Müller und führt beispielhaft an, dass der Staatsschutz dem hessischen Verfassungsschutz Erkenntnisse über eine Teilnahme Ernsts an rechtsextremen Veranstaltungen in den Jahren 2009 und 2011 nicht weitergegeben habe.

Müller ergänzt: „Den Sicherheitsbehörden mangelt es darüber hinaus offenbar auch an Analysefähigkeit. Nicht anders ist es zu erklären, dass Markus H. auf Bildern einer Demonstration in Dresden aus dem Jahr 2014 nicht erkannt wurde und die Akte daher zwei Jahre später aufgrund fehlender Erkenntnisse gelöscht wurde.“ Ebenso wenig sei Stephan Ernst auf Bildern einer WhatsApp-Gruppe aus dem Jahr 2014 identifiziert worden.

 


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