Mehr als spielen – der Beruf der Kindertagespflegeperson

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Kinder betreuen und damit die Zukunft gestalten – dieser spannenden und anspruchsvollen Aufgabe stellen sich jeden Tag die Kindertagespflegepersonen in Kassel.
„Als Kindertagespflegeperson gestalten Sie aktiv unsere gemeinsame Zukunft mit: Sie können den Kindern wichtige Werte mit auf den Weg geben, sie in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen das Selbstvertrauen schenken, das sie später auch als Jugendliche und Erwachsene brauchen werden. Es ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bei der die Kindertagespflegepersonen im Fachdienst unseres Amtes Ansprechpartnerinnen und –partner finden, die sie kooperativ begleiten, unterstützen und beraten bei der selbstständigen Tätigkeit“, umschreibt Kinder- und Jugenddezernentin Ulrike Gote die Tätigkeit.

 

„Wenn wir Freude an der Betreuung haben, haben die Kinder auch Freude“

Dass sich Peyman Bahrami seit August als Kindertagespflegepersonal qualifizieren lässt, liegt sprichwörtlich in der Familie. Auch seine eigene Mutter und seine Frau betreuen Kinder, haben seit vielen Jahren damit gute Erfahrungen gesammelt. „Die Kindertagespflege habe ich durch meine Mutter kennengelernt. Sie betreut seit 15 Jahren Kinder als Tagesmutter. Dabei habe ich schon früh gelernt: Es ist wichtig, die Kinder zu beobachten und ihre Bedürfnisse zu deuten und zu erkennen, um darauf gut reagieren zu können. Für mich ist es eine Riesenfreude, sich mit kleinen Kindern zu beschäftigen. Ich bin überzeugt, wenn wir Freude an der Betreuung haben, haben die Kinder auch Freude,“ erzählt Peyman Bahrami, der zuvor im kaufmännischen Bereich tätig war. Der 36-jährige wird einer von derzeit 83 Tagespflegepersonen in Kassel werden und voraussichtlich ab Anfang 2022 in der Unterneustadt vorrangig unter dreijährige Kinder bis zum Wechsel in die Kindertagesstätte betreuen.

 

Kindertagespflegeperson – kann ich das?

Personen, die Tageskinder betreuen möchten, müssen volljährig sein und einen qualifizierten Hauptschulabschluss besitzen und das B2-Sprachniveau erworben haben. Sie müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine Gesundheitsuntersuchung aller im Haushalt lebender Erwachsener, den Nachweis über den Masernschutz (Impfung oder Immunität), eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs am Säugling und Kleinkind sowie der Infektionsschutzbelehrung des Gesundheitsamtes vorlegen. „Neben diesen formalen Dingen müssen die Personen empathisch sein und gut auf Augenhöhe mit Kindern und Erwachsenen kommunizieren können. Zudem nehmen sie kontinuierlich tätigkeitsbegleitend an Fortbildungsangeboten teil“, erläutert Antje Kühn, Amtsleiterin der Kindertagesbetreuung der Stadt Kassel. „Nach einem dreitätigen Einführungsseminar, quasi zum Reinschnuppern, entscheiden sich die Teilnehmenden dann zur Grundqualifizierung. Diese umfasst mindestens 160 Unterrichtseinheiten, in denen unter anderem auf Themen wie die Entwicklung des Kindes, pädagogische Angebote sowie rechtliche Grundlagen eingegangen wird.“

 

Die Räume, in denen Tageskinder betreut werden, müssen kindgerecht ansprechend und den Bedürfnissen von Kindern entsprechend geeignet sein. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Sie erhalten Geldleistungen und Landesförderungen. Zudem wird die Hälfte der Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge erstattet.

 

Mehr Informationen zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson gibt es auf www.kassel.de/kindertagespflege. Bei Fragen können sich Interessierte auch per Mail an kindertagespflege@kassel.de oder telefonisch unter 787 5160 wenden.

documenta-Stadt Kassel


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