Maskenpflicht gilt nur noch eingeschränkt

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Weiter Maskenpflicht in Rathaus und städtischen Dienststellen sowie in Museen und Bibliotheken

Seit dem Wochenende gelten in Hessen die so genannten Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

So ist in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) sowie in Sammelunterkünften (zum Beispiel für Geflüchtete) weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.

Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle: „Mit der Aufhebung der Maskenpflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens ab dem 2. April wächst die Eigenverantwortung des Einzelnen. Wir haben weiterhin hohe Ansteckungsraten und können daher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Orten mit vielen Menschen nur ausdrücklich empfehlen. Für das Rathaus sowie die anderen städtischen Dienststellen gilt die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch über den 2. April hinaus. Hier machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch – auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

 

Analog zum Rathaus wird auch in den städtischen Museen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Bürgerhäusern und Bibliotheken, über den 2. April hinaus seitens der Stadt Kassel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.

documenta-Stadt Kassel


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