Magistrat der Stadt Kassel beschließt Zuwendungen an Kasseler Kultureinrichtungen und Kulturschaffende

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In seiner gestrigen Sitzung hat der Magistrat der Stadt Kassel die Zuwendungen an Kultureinrichtungen und Kulturschaffende für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Damit ist es möglich, die Finanzmittel trotz vorläufiger Haushaltsführung in vollem Umfang an die Kasseler Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen auszuzahlen. Geplante Kulturprojekte können dadurch auch in diesem Jahr trotz andauernder Corona-Pandemie umgesetzt werden.

Aus diesem Anlass sagte Kulturdezernentin Susanne Völker: „Als Stadt Kassel sind wir heute durch den Beschluss der Kulturfördermittel im Magistrat unserer Verantwortung für die kommunale Kultur nachgekommen. Dadurch können wir auch in diesem Jahr die kulturelle Vielfalt und Qualität in unserer Stadt im Rahmen der Kulturförderung weiter finanziell stärken und stabilisieren.“

Grundsätzlich entscheidet die Kulturkommission abschließend über die Gewährung von Zuwendungen an Kultureinrichtungen und Kulturschaffende. Aufgrund der gerade abgehaltenen Kommunalwahl muss sich die Kulturkommission allerdings, wie andere Gremien auch, erst unter Pandemiebedingungen neu konstituieren und konnte diese Aufgabe deshalb nicht wahrnehmen. Um dennoch sicherzustellen, dass die Kulturschaffenden ihre Bescheide über die Förderung der beantragten Maßnahmen so rechtzeitig erhalten, dass eine Umsetzung des jeweils beabsichtigten Projektes im avisierten Projektzeitraum möglich ist, war es erforderlich, die Kulturfördermittel zu diesem Zeitpunkt bereit zu stellen und den Beschluss über die Zuwendungen direkt dem Magistrat in seiner gestrigen Sitzung vorzulegen.

documenta-Stadt Kassel


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