Lockdown ist beschlossene Sache

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Wie bereits angekündigt beschlossen die Ministerpräsidenten zusammen mit der Kanzlerin am heutigen Sonntagvormittag die weiteren Maßnahmen in der Corona-Krise.

In einer durchgeführten Vidokonferenz wurden deutliche Verschärfungen der geltenden Regeln als notwendig erachtet.

Trotz des bisher geltenden Lockdown-Light gingen die Zahlen nicht runter sondern hoch.

Die tägliche Meldung, dass das RKI einen neuen Höchstwert vermeldet ist keine Besonderheit mehr geworden.

 

Auch der Einzelhandel ist von den Maßnahmen betroffen.

Geöffnet bleiben dürfen: 

  • Lebensmittel-Einzelhandel
  • Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkaufsläden
  • Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaumverkaufsstände
  • und der Großhandel.

 

  • Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios  und ähnliche Betriebe werden geschlossen!
  • Schulen und Kitas werden die Kontakte „deutlich eingeschränkt werden“.
  • Schulen sind ab Mittwoch geschlossen, Notfallbetreuung und Distanzlernen würden angeboten.
  • Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist untersagt während des Lockdowns und wird ein Bußgeld nach sich ziehen.
  • Der Verkauf von Verkauf von Pyrotechnik  ist nun doch untersagt worden.
  • Es gilt ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr!
  • Private Treffen sollen laut Entwurf weiterhin auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt werden – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
  • Weihnachten: Erlaubt sei dann das Treffen mit vier weiteren Personen über den eigenen Hausstand hinaus aus dem engsten Verwandtenkreis, also „in gerader Linie“ und Lebenspartner.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleiben unter Hygieneauflagen erlaubt, gesungen werden darf aber nicht.
  • Besucher müssen sich Heiligabend anmelden! für den Gottesdienst

 


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