„Kostbares Vertrauen mit neuer Fehlerkultur schützen“

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Innenminister Peter Beuth, Landespolizeipräsident Roland Ullmann und Integritätsbeauftragter Harald Schneider bilanzieren angestoßene Maßnahmen für die hessische Polizei

Wiesbaden. Im Juni 2020 hat der Hessische Innenminister Peter Beuth den ehemaligen Präsidenten der Bereitschaftspolizei, Harald Schneider, zum Integritätsbeauftragten der hessischen Polizei ernannt. Angesichts unerlaubter polizeilicher Datenabfragen im zeitlichen Zusammenhang mit NSU-2.0 Drohschreiben und Verdachtsfällen polizeilichen Fehlverhaltens präsentierten der Innenminister und Landespolizeipräsident Roland Ullmann zudem Mitte Juli 2020 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog. Wichtige Ziele waren die Bündelung aller verfügbaren Ressourcen zur Ergreifung des damals unbekannten Täters sowie eine rasche Erhöhung des Sicherheitsniveaus polizeilicher Auskunftssysteme. Gemeinsam haben Peter Beuth, Landespolizeipräsident Roland Ullmann und Integritätsbeauftragter Harald Schneider heute eine erste Bilanz zur Arbeit des Integritätsbeauftragten und weiteren umgesetzten oder angestoßenen Maßnahmen gezogen.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Dank der herausragenden Ermittlungsarbeit des Teams um den polizeilichen Sonderermittler Hanspeter Mener konnte die NSU-2.0-Serie gestoppt werden. Die Datensicherheit bei der hessischen Polizei hat jetzt hohe Priorität in allen Dienststellen und wird engmaschig überprüft. Weil Polizeidaten immer auch Bürgerdaten sind, werden mögliche unerlaubte Abfragen mit großer Konsequenz verfolgt und auch sanktioniert. Den Kolleginnen und Kollegen stehen heute darüber hinaus viel mehr Aus-, Fortbildungs- und Präventionsangebote zur Verfügung, die für mehr Handlungssicherheit sorgen. Dass kostbare Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Polizei schützen wir am besten mit guter Polizeiarbeit und einer ehrlichen, selbstbewussten Fehlerkultur. Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen, es gibt aber noch viel zu tun.“

Angesichts laufender Ermittlungen gegen Angehörige des Spezialeinsatzkommandos Frankfurt sei das Vertrauen in die Polizei erneut auf eine harte Bewährungsprobe gestellt worden. „Fehlverhalten gegenüber den Bürgern oder den eigenen Kollegen darf nicht stillschweigend hingenommen oder sogar toleriert werden. Wenn Polizisten Straftaten begehen, müssen auch sie sich dem Rechtsstaat stellen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss dafür geradestehen. Eine mangelhafte Fehlerkultur untergräbt die Glaubwürdigkeit der Polizei bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben und führt zu einer Erosion des Vertrauens der Bevölkerung in den Staat und seine Institutionen. Weil aber auch kein Beruf so konfliktträchtig ist, wie der unserer Polizistinnen und Polizisten haben sie auch das Recht auf eine unvoreingenommene Aufklärung, wie jeder andere Mensch auch. Angesichts des hohen Aufgabenprofils fordere ich keine makellose Polizei, denn das ist eine weltfremde Utopie, vor der wir die Kolleginnen und Kollegen ebenfalls schützen müssen. Ich erwarte aber ausnahmslos von allen, dass Fehlverhalten immer klar benannt und dann auch gehandelt wird, so der Innenminister.“

 

Integritätsbeauftragter zieht erste Arbeitsbilanz

Trotz Corona-Pandemie konnte der Integritätsbeauftragte der hessischen Polizei, Harald Scheider, seit seiner Beauftragung mehr als 500 Polizistinnen und Polizisten im Rahmen von Gruppen- und Einzelgesprächen sowie Fortbildungsmaßnahmen oder Einzelgesprächen erreichen. Der 64-jährige pensionierte Polizist besuchte in dieser Zeit alle Polizeipräsidien und mehr als ein Dutzend Dienststellen vor Ort, um mit den Ordnungshütern ins Gespräch zu kommen. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Betreuung von Beamtinnen und Beamten, die selbst Beschuldigte in Straf- oder Disziplinarverfahren sind oder waren. „Kein beschuldigter Polizist ist verpflichtet, mit mir zu sprechen. Bis heute hat jedoch der weit überwiegende Teil der Beamten, denen über ihre Dienststelle ein Gesprächsangebot unterbreitet wurde, dieses angenommen. Jeder einzelne Fall, der von den Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden individuell bewertet werden muss, erfordert auch von mir eine jeweils gesonderte Betrachtung. Für mich ist dabei entscheidend, dass unabhängig vom Ausgang der Verfahren, – die sich zum Teil über sehr lange Zeiträume ziehen – den Betroffenen klar und deutlich wird, dass die Inhalte aus den Vorwurfslagen in aller Regel aus moralischer und ethischer Sicht nicht zu dem Bild einer Polizistin oder eines Polizisten passen und diesbezüglich eine andere Erwartungshaltung besteht. Wenn Polizisten unter Verdacht stehen, leidet die Integrität der Gesamtorganisation. Eine funktionale und faire Fehlerkultur ist zugleich auch der beste Schutz vor ungerechtfertigten Vorwürfen gegen die Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund des Jobs aber unvermeidlich sind“, erläuterte Harald Schneider.

 

Laut Landespolizeipräsident Roland Ullmann muss der Umgang mit Fehlern im Polizeialltag transparent und konstruktiv sein. Für den Erfolg der hessischen Polizei sei es ausschlaggebend, dass eine positive Fehlerkultur Teil der Organisationskultur werde: „Innerhalb der hessischen Polizei wurden bereits vor Jahren umfangreiche Maßnahmen angestoßen, um Fehlverhalten frühzeitig erkennen und ahnden zu können. Wir entwickeln jetzt eine grundlegend neue Fehlerkultur, eine ‚Kultur des Hinsehens‘. Für die eingeleiteten Schritte, die auf allen Hierarchieebenen, insbesondere aber auch auf den unteren und mittleren Vorgesetztenebenen sowie von jedem einzelnen Mitarbeiter der Polizei gelebt werden müssen, bedarf es Offenheit, Transparenz, Entschlossenheit und Kontinuität. Wir wissen, dass dieser neue Geist nicht bei jedem Mitarbeiter von heute auf morgen Einzug halten wird. Das braucht Zeit. Alle Führungskräfte sind in ihrer Vorbildrolle gefordert, alle Führungsebenen tragen Verantwortung und müssen eine entsprechende Führungs- und Fehlerkultur leben. Wir fordern aber von jedem, dass sie bereits heute eine klare Haltung zeigen, hinsehen und bei Fehlverhalten entschlossen einschreiten. Dabei hat gerade die untere Führungsebene eine besondere Rolle, da sie unmittelbar im täglichen Kontakt mit ihren Kolleginnen und Kollegen ist. Nur so können wir verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückgewinnen.“

 

Der Landespolizeipräsident stellte ausführlich dar, welche Schritte auf dem eingeschlagenen Weg bereits umgesetzt wurden.

 

Neue Vertrauensstellen für Polizeibedienstete

Mit der Schaffung des Integritätsbeauftragten für die hessische Polizei wurde eine Stelle geschaffen, die die Organisation Polizei bei der Vermittlung eines einheitlichen Werte- und Demokratieverständnisses unterstützt, bei der Weiterentwicklung der Organisation berät und eine Vertrauenskultur konsolidiert. Mit dem Ansprechpartner der Polizei, der bewusst außerhalb der Polizeiorganisation angesiedelt ist, existiert bereits eine Anlaufstelle für Beamtinnen und Beamte der hessischen Polizei, die sich um Beschwerden und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden kümmert. Beim Hessischen Landtag wird nunmehr eine unabhängige Ombudsstelle für Bürgeranliegen und Beschwerden eingerichtet. Der Bürger- und Polizeibeauftragte soll insbesondere auch Anlaufstelle für Probleme zwischen Bürgern und Sicherheitsbehörden sowie auch für Angehörige der Sicherheitsbehörden sein. Sie wird die bisherigen Instrumente der Personalvertretung und des Ansprechpartners der Polizei weiter ergänzen.

 

Integritätstest vor der Ausbildung

Grundständig ist das jederzeitige Einstehen für die freiheitliche demokratische Grundordnung eine wesentliche Voraussetzung für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst. Die Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber wird dabei sowohl im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung als auch im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens durch standardisierte Gruppenaufgaben sowie Einzelinterviews überprüft. „Interkulturelle Kompetenz“ ist hierbei neben einer Vielzahl weiterer Eignungsaspekte ein wichtiger Baustein persönlicher Eignung für den Polizeiberuf. Im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens erfolgt daher bereits seit 2017 im kommunikativen Testteil ein Integritätstest, mit Abprüfung der Eigenschaft „Interkulturelle Kompetenz“. Im Fall von Auffälligkeiten führt das zu einem Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren.

Sensibilisierung der Polizeianwärter ab dem ersten Tag des Studiums

Mit Beginn des Studiums bilden die Themen Werteorientierung, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, Interkulturelle Kompetenz und Ursachen und Erscheinungsformen von Fehlverhalten einen Schwerpunkt. Diese werden insbesondere in verschiedenen Veranstaltungen während der Theoriestunden thematisiert und regelmäßig auch in anderen Modulen themenbezogen erörtert. Neben der allgemeinen Behandlung im Fachgebiet Ethik sind diese Themen in allen Bereichen des Studiums und des Zusammenlebens an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) wiederkehrend. Werteorientierung und Demokratie werden sowohl mit den Studierenden im Studiengang Schutzpolizei als auch im Studiengang Kriminalpolizei fachtheoretisch intensiv bearbeitet. Hierbei wird bei den Studierenden ein Bewusstsein für den wertschätzenden Umgang untereinander und mit allen Bürgerinnen und Bürgern entwickelt – unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religionszugehörigkeit, möglicher Einschränkungen oder Behinderungen.

 

Lehrplan wurde neuer Fehlerkultur angepasst

Sowohl die Dozenten, als auch das Verwaltungspersonal der HfPV wurden im Hinblick auf die eingeforderten Kompetenzen in den vergangenen beiden Jahren qualifiziert weiter- und fortgebildet und der Lehrplan im Hinblick auf die stärkere Gewichtung der Vermittlung von Haltung und Werten angepasst. Hierzu gehört beispielsweise ganz konkret das mit dem Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus (HKE) konzipiertes Projekt „Extremismusprävention nach Innen“, welches zusätzlich zur Sensibilisierung der Studierenden zu Haltung und Werten des Polizeiberufes auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der damit einhergehenden besonderen Bedeutung des Diensteides beiträgt. Mit der Umsetzung der für alle Studierenden verpflichtenden Lehrveranstaltung wurde im Mai 2019 begonnen. Zwischenzeitlich wurden bereits mehr als 2.200 Studierende beschult. Damit wurde ein grundlegender Prozess angestoßen und jeder Polizeianwärterin und jedem Polizeianwärter wird frühzeitig bewusstgemacht, dass begangene Fehler, die im weiteren Verlauf des mitunter konfliktträchtigen Berufslebens geschehen können, transparent benannt und gemeinsam mit Vorgesetzten unvoreingenommen reflektiert werden müssen.

 

Berufsleben: Kritischen Diskurs beim Umgang mit Fehlern angestoßen

Verhaltensänderungen, -auffälligkeiten oder Fehlverhalten werden in den meisten Fällen im unmittelbaren dienstlichen Umfeld in den Organisationseinheiten bemerkt und somit eben dort, wo die Kolleginnen und Kollegen in engem persönlichen Kontakt zueinanderstehen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die nachgeordneten Führungsebenen und Bediensteten über eine besondere Achtsamkeit und Handlungskompetenz im Umgang mit Fehlverhalten verfügen. Um eine „Kultur des Hinsehens“ zu fördern, sind deshalb beharrlich weitere kaskadenartige mündliche und schriftliche Sensibilisierungen innerhalb der Behörden durchgeführt worden. Auch die Behördenleitungen haben in ihren Behörden eine Vielzahl an Besprechungen zum Informationstransfer mit nachgeordneten Führungskräften und Bediensteten zu diesem Themenkomplex durchgeführt. In Teilen wurde von ihnen ein weitergehender kritischer Diskurs mit innerbehördlichen Reflexions- und Optimierungsprozessen angestoßen.

 

Von höchsten Führungsebenen bis zur breiten Basis der Bediensteten wurden sowohl das Thema als auch die damit verbundenen Problemstellungen umfassend reflektiert und kommuniziert. Die Ereignisse, die mediale Berichterstattung sowie die initiierten Maßnahmen führten zu einem flächendeckenden kritischen Diskurs in der Organisation. Eine Sensibilisierung der Behördenleitungen im Besonderen erfolgte seit Bekanntwerden der ersten Fälle 2018 sowohl persönlich durch den Hessischen Innenminister, als auch durch das Landespolizeipräsidium turnusmäßig, anlassbezogen und begleitend.

 

In Besprechungen sowie in Einzelgesprächen wurde das Thema wiederholt intensiv erörtert und ausdrücklich auf eine besondere Form der Achtsamkeit in der Wahrnehmung und Konsequenz im Handeln hingewiesen. Unter anonymisierter Darstellung der Sachverhalte wurden einzelne Vorkommnisse betrachtet, um mittels der verschiedenen Erscheinungsformen, Phänomene und Abläufe Folgerungen für zukünftige Optimierungen und Präventionsmaßnahmen zu ziehen.

 

„Sichere Daten“: Datenschutz und Datensicherheit gestärkt

Unerlaubte polizeiliche Datenabfragen hatten in den vergangenen beiden Jahren dem Ansehen der hessischen Polizei geschadet, da mehrere im zeitlichen Bezug zu „NSU 2.0“-Drohschreiben standen. Für die Themenfelder Datenschutz und Datensicherheit wurde im Juli 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, unter anderem das Projekt „Sichere Daten“. 50 Polizeivollzugsbeamte/-beamtinnen, Juristen/Juristinnen und IT-Spezialisten/Spezialistinnen stellten gemeinsam bestehende Mechanismen auf den Prüfstand und entwickeln neue technische und organisatorische Standards, um eine mögliche missbräuchliche Nutzung der Auskunftssysteme zu unterbinden.

 

Alle Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Polizeisysteme zielen darauf ab, den Zugang zum Rechner selbst und zu den einzelnen Programmen besser zu sichern sowie zusätzliche Kontrollmaßnahmen zu etablieren, dass die verschärften Regeln auch eingehalten werden.  Die Nutzung spezieller Hardware zur biometrischen Authentifizierung mittels Fingerabdruck sowie Gesichtserkennung befindet sich aktuell, neben dem Handvenenscanner, in Prüfung. Ziel ist es, sich damit bei Abfragen in den Auskunftssystemen an den Standardarbeitsplätzen zu authentifizieren. In diesem Zusammenhang wurde bei den Bediensteten das Bewusstsein für die Bedeutung, Tragweite und Konsequenzen des Datenschutzes fortentwickelt.

 

Dynamiken und Verhaltensweisen als Thema polizeilicher Fortbildungen

Zur Förderung eines einheitlichen Werte- und Demokratieverständnis wurden in den vergangenen Jahren weitere Fortbildungen und Tagungen für Beamtinnen und Beamte angeboten. Bei der Führungskräftetagung unter dem Titel „Extremismus: Herausforderung für Führungskraft und Polizei” war neben den Behördenleitungen der Großteil der Führungskräfte im höheren Dienst der hessischen Polizei ausdrücklich zu Erörterungen im Kontext dieser Ereignisse zusammengekommen. Entsprechende Vorträge und in besonderem Maße Ausführungen der Hausleitung, des Landespolizeipräsidenten sowie zwei externer Referenten aus den Bereichen Extremismusprävention und Antidiskriminierung informierten die Teilnehmer und gaben Impulse zu Reflexion und Gegen- bzw. Präventionsmaßnahmen.

 

In der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) wurden und werden im Fachbereich „Führungsmanagement/Personalentwicklung“ spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologischen Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die hohen Anforderungen an ein professionelles und ethisches Polizeihandeln bewusst zu machen.

 

Zur Sensibilisierung wurde zudem ein Informationsflyer („Kein Platz für Extremismus – ein Beitrag zum Selbstverständnis der Polizei“) an alle hessischen Polizeibediensteten verteilt und zum Thema von Dienstbesprechungen und Fortbildungen gemacht. Er gibt Orientierung, benennt die implementierte Fehlerkultur, erinnert an die Wohlverhaltenspflicht und zeigt jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter auf, welches Werteverständnis dem Polizeiberuf zugrunde liegt. Innenminister Peter Beuth erinnerte zuletzt im März 2021 über einen Polizei-Newsletter alle 21.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Polizei an den neu eingeschlagenen Weg. Dabei betonte er erneut, dass Polizistinnen und Polizisten verpflichtet sind, ein Klima herzustellen, in welchem Fehlverhalten offen kommuniziert und im Sinne der Integrität der hessischen Polizei behandelt wird.

 

Expertenkommission erarbeitet Empfehlungen

Darüber hinaus hat der Hessische Innenminister Peter Beuth die unabhängige Expertenkommission „Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft – Die gute Arbeit der Polizeibeamten stärken, Fehlverhalten frühzeitig erkennen und ahnden“ berufen. Die Expertenkommission hat seither intensiv gearbeitet, die bereits ergriffenen Maßnahmen gegen Fehlverhalten innerhalb der hessischen Polizei evaluiert und wird Mitte Juli Empfehlungen für mögliche Weiterentwicklungen aussprechen. Der Bericht der Kommission wird am 12. Juli 2021 der Öffentlichkeit präsentiert.

 

Weitere Analyse über Polizeistudie im Herbst 2021

Bereits 2019 wurde in der hessischen Polizei die Studie „Polizeiliche Alltagserfahrungen – Herausforderungen und Erfordernisse einer lernenden Organisation“ in Absprache mit dem Hauptpersonalrat der Hessischen Polizei und unter Mitwirkung eines wissenschaftlichen Beirats, bestehend aus fünf renommierten Expertinnen und Experten durchgeführt. Insgesamt nahmen 4.277 Bedienstete an der Befragung mittels Fragebogen teil. Ergänzend wurden die Ergebnisse in sechs Fokusgruppengesprächen und vier Einzelinterviews mit ca. 40 Polizistinnen und Polizisten diskutiert.

 

Im Zentrum der hessischen Polizeistudie stand die Erhebung individueller Einstellungen und Erfahrungen im polizeilichen Berufsalltag. Durch das Forschungsprojekt wurden neben politischen Einstellungen der Bediensteten – etwa zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – auch valide Informationen zu Arbeitsumfeld, -zufriedenheit und -bedingungen erhoben. Der unter hke.hessen.de abrufbare Forschungsbericht ermöglicht in der Gesamtschau einen fundierten und in vielerlei Hinsicht repräsentativen Einblick in das Stimmungsbild, das Klima und den Wertehorizont zum Erhebungszeitpunkt innerhalb der hessischen Polizei. Damit leistet die Studie auch einen Beitrag zur Frage nach der Resilienz, d.h. konkret die Widerstandsfähigkeit gegenüber antidemokratischen Einstellungen. Für die Zukunft sind eine Folgeerhebung in der Hessischen Polizei sowie eine Befragung von Studierenden geplant. Diese Studierendenbefragung soll im Herbst 2021 durchgeführt werden. Ein Pretest mit Studierenden der Abteilung Mühlheim ist zeitnah vorgesehen.

 


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