„Kopf hoch, Kassel!“: Über 2000 Anträge auf Soforthilfen – Anträge weiter möglich

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Eine große Nachfrage gibt es nach dem Programm zur Wiederankurbelung “Kopf hoch, Kassel!”. In den ersten zwei Wochen nach dem Start sind insgesamt 2.118 Anträge auf Soforthilfen von gemeinnützigen Einrichtungen, Soloselbstständigen und Klein- und Kleinstbetrieben beim stätischen Amt Kämmerei und Steuern eingegangen.

Die ersten Zuwendungsbescheide haben Stadtverordnetenvorsteher Volker Zeidler und Oberbürgermeister Christian Geselle jetzt persönlich überbracht. Philipp Donth, Schatzmeister der TG Wehlheiden, Iris Riedmüller, Direktorin des Kinder- und Jugendcircus Rambazotti sowie Burkhard Hofmann, Gründungsmitglied des Filmladens, nahmen die Bescheide entgegen. Die beantragten Zuschüsse sind bereits auf den Konten der drei Vereine eingegangen.

Oberbürgermeister Geselle: “Schnell und unbürokratisch helfen”

“Mit ,Kopf hoch, Kassel‘ wollen wir Unternehmen, Betrieben, Einrichtungen und Vereinen, die von wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge der Corona-Pandemie betroffen sind, schnell und unbürokratisch helfen”, betonte Oberbürgermeister Geselle. “Es ist unser Ziel, das gesellschaftliche und das wirtschaftliche Leben in unserer Stadt wieder anzukurbeln, Betroffenen eine Perspektive zu geben und unseren Beitrag zu leisten, um die schweren wirtschaftlichen Folgen abzumildern.”

Deswegen tue die Stadt ihr Möglichstes, dass die Förderberechtigten ihre Zuwendungen schnell erhalten. Der Förderanteil des Programms hat ein Volumen von insgesamt 18 Millionen Euro. Anträge von 174 Vereinen sowie 1.944 Soloselbstständigen und Betrieben Insgesamt haben 174 Vereine und gemeinnützige GmbHs aus Kassel Soforthilfen beantragt. Von Soloselbstständigen sowie Klein- und Kleinstbetrieben liegen insgesamt 1.944 Anträge vor. An insgesamt 162 Einrichtungen, Soloselbstständige und Betriebe sind Zuwendungen bereits ausgezahlt worden. Zudem nutzten viele Interessierte die Möglichkeit, sich im Amt Kämmerei und Steuern zur Antragsstellung beraten zu lassen.

“Schon in den kommenden Tagen werden weitere Antragsteller die Zuwendungen aus unserem Programm ,Kopf hoch, Kassel!‘ auf ihren Konten vorfinden”, sagte Oberbürgermeister Geselle. Nach der ersten Einarbeitung in sehr kurzer Zeit laufen die Prozesse und Vorgänge inzwischen deutlich schneller als zu Beginn, so dass nun mehr Anträge zügiger bearbeitet werden könnten. Allein in den ersten drei Tagen ging mehr als die Hälfte aller 2.118 Anträge im Amt Kämmerei und Steuern ein.

Anträge sind weiter möglich, zum Beispiel über www.kassel.de/kopfhoch Auch jetzt noch können Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen und Vereine einen Antrag stellen, indem sie sich per E-Mail an kopfhoch@kassel.de melden. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet die Stadt Kassel darum, die Anträge nach Möglichkeit über die entsprechenden Online-Formulare unter www.kassel.de/kopfhoch zu stellen. Dort sind auch die Ausführungsbestimmungen für die Beantragung der Zuwendungen zu finden.

Zudem ist eine telefonische Erreichbarkeit möglich unter der Rufnummer 0561/787 2020, die werktags zwischen 8 und 17 Uhr besetzt ist. Es ist natürlich auch möglich, dass die Anträge schriftlich gestellt werden. In diesem Fall sind Anträge zu richten an: Stadt Kassel, Programm “Kopf hoch, Kassel!”, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel.

Förderungen für inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe sowie Soloselbständige Über “Kopf hoch, Kassel!” werden inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe sowie Soloselbständige, die bedingt durch die Corona-Pandemie schließen mussten, bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs finanziell unterstützt. Hierfür stehen im städtischen Haushalt 2020 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz in Kassel erhalten bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs eine einmalige, nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro. Der Zuschuss für Soloselbständige mit Wohnsitz in Kassel beträgt 2.000 Euro. Stichtag für den Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Kassel ist der 13. März 2020. Ferner werden in den Ausführungsbestimmungen die Branchen aufgeführt, in denen förderwürdige Betriebe und Soloselbstständige ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen.

Erstattung von Einnahmeverlusten für gemeinnützige Institutionen Weiterhin gefördert werden gemeinnützige Institutionen, die sich Einnahmeverluste bedingt durch die Corona-Pandemie für insgesamt drei Monate bis zu einem Betrag von maximal 5.000 Euro erstatten lassen können. Diese einmalige Verlustabdeckung muss nicht zurückgezahlt werden. Hierfür stehen im städtischen Haushalt 2020 insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit einem Vereinszweck nach § 52 der Abgabenordnung (AO) mit Sitz in Kassel und gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH) mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken nach den §§ 52 bis 54 AO mit Sitz in Kassel. Der Verein oder die gGmbH muss am 13. März 2020 als gemeinnützig nach den §§ 52 bis 54 AO anerkannt sein.

Stadt Kassel


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