Keine Überlastung von Intensivstationen durch Silvesterfeuerwerk

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Im Dezember des Jahres 2020 führte die Annahme der Politik, Unfälle mit Feuerwerkskörpern könnten die Intensivstationen so sehr belasten, dass eine Behandlung von COVID19 Patienten unmöglich wird, zu einem landesweiten Abgabeverbot von Silvesterfeuerwerk.

Die von den Maßnahmen schwer getroffene pyrotechnische Industrie liefert nun belegbare Zahlen, die aufzeigen, dass das Gesundheitssystem nicht zusätzlich und ungebührlich durch den Gebrauch von Feuerwerkskörpern belastet wird.

PYROLAND, ein führender, von der Bothmer Pyrotechnik GmbH betriebener Onlineshop für Silvesterfeuerwerk, hat über seine Social Media Kanäle mehr als 12.000 Menschen aller Altersklassen gebeten, Angaben zur Thematik “Verletzungen mit Pyrotechnik” zu machen.

Insgesamt konnten 12.075 Abstimmungen gezählt werden, mit dem Ergebnis, dass in den vergangenen 10 Jahren weniger als 4 % der Befragten negative Erfahrungen mit Feuerwerkskörpern machen mussten. Keine(r) der Teilnehmer:innen musste auf einer Intensivstation behandelt werden. In den meisten Fällen handelte es sich um leichte Brandverletzungen an der Hand, welche durch Eigenverschulden hervorgerufen wurden und selbst behandelt werden konnten.

Der als schwerwiegend zu betrachtende Anteil an Verletzungen, die eine Behandlung in einem Krankenhaus rechtfertigten oder erforderten, lag bei nur 0,47%. Zwar gaben 7 Personen an, dass Ihnen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern Gliedmaßen abgetrennt wurden, allerdings können in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände derartige Verletzungen gar nicht hervorrufen.

Es ist also davon auszugehen, dass selbst gebastelte oder illegale Böller aus dem Ausland als Verursacher wahrscheinlich sind.

Auf Rückfrage in der kleinen Gruppe der Geschädigten gaben 44 Menschen zu, mit eigengebauten oder illegalen Krachern zum Teil unsachgemäß hantiert zu haben. Nur 11 Verletzungen konnten auf legales Feuerwerk zurückgeführt werden, allerdings wurde auch in diesen Fällen die Gebrauchsanweisung missachtet, oder wie in einem Fall angegeben, die Zündschnur nicht auf Unversehrtheit geprüft.

Die von PYROLAND erhobenen Zahlen decken sich nahezu mit den in einer Umfrage der Röder Feuerwerk GmbH & Co.KG, gewonnen Ergebnissen. Hier wurden 1800 Kunden des Unternehmens ab 18 Jahren befragt. Für lediglich für 3,3% von ihnen war in den vergangenen 10 Jahren zu Silvester der Weg ins Krankenhaus unvermeidlich. Auch hier standen Verletzungen an der Hand an erster Stelle, Intensivbetten wurden ebenfalls nicht benötigt.

FAZIT: In Deutschland zugelassene und verkaufte Feuerwerkskörper sind CE-geprüft und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht geeignet Menschen derart zu verletzen, dass ein Aufenthalt auf einer Intensivstation notwendig wird. Die bei unsachgemäßer Verwendung von legalem Feuerwerk auftretenden Schäden wie leichte Brandverletzungen können in der Regel selbst oder durch die Hilfe anderer im Haushalt lebender Personen behandelt werden. In den seltensten Fällen wird der Besuch einer Fachklinik notwendig, meistens dann, wenn es sich um Augenverletzungen handelt. Extreme körperliche Schädigungen entstehen meist nur durch die oft unsachgemäße Verwendung illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland. Kriminelles Verhalten wird aber durch ein Verbot von legalem Feuerwerk nicht eingedämmt, sondern beflügelt.

Das Verbot einer beliebten und bewährten Tradition, eine Kollektivstrafe für Verbraucher und pyrotechnische Industrie, welche auf Befürchtungen beruht, sollte von einer faktenorientierten Bevölkerung nicht toleriert werden.

 

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OV von Bothmer Pyrotechnik GmbH

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