Das neue Grundsteuerrecht tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die bisherigen Hebesätze A und B der Grundsteuer verlieren dadurch zum Jahresende ihre Gültigkeit und benötigen ab diesem Zeitpunkt eine neue städtische Rechtsgrundlage.
Der Magistrat der Stadt Kassel legt der Stadtverordnetenversammlung eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 vor, da eine Festsetzung im Rahmen der Haushaltssatzung nicht rechtzeitig erfolgt wäre.
„Mit der separaten Satzung weichen wir ab von der in den vergangenen Jahren geübten Praxis, mit dem Haushalt auch über die Hebesätze der Grund‐ und der Gewerbesteuer zu entscheiden“, erläutert Stadtkämmerer Matthias Nölke. Nötig wurde dieses Vorgehen, da der Beschluss des Haushalts auf 2025 verschoben wurde mit Blick auf die Unwägbarkeiten der Grundsteuerreform und des Kommunalen Finanzausgleichs.
Dieser Zeitplan wird nun nachgeschärft, da das Land Hessen erst kürzlich seinen Finanzplanungserlass mit erheblichen Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich korrigiert hat. „Angesichts der Entwicklung beim Finanzausgleich benötigt eine seriöse Haushaltsplanung zusätzliche Zeit. Ich habe daher entschieden, den Haushaltsentwurf erst im Januar 2025 einzubringen“, erklärt Nölke.
Die Satzung über die Hebesätze beinhaltet im Einzelnen:
– Der Hebesatz der Grundsteuer A sinkt von 450 auf 345 Prozent und entspricht auf volle Punkte gerundet der Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung.
– Der Hebesatz der Grundsteuer B bleibt analog der Vorjahre bei 490 Prozent. Der Hebesatzempfehlung (486,45 Prozent) wird nicht gefolgt, da zwischenzeitlich etliche Grundsteuermessbescheide geprüft wurden und die Empfehlung für eine Aufkommensneutralität zu niedrig ist.
– Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert.