Gewaltenteilung in Deutschland – Prinzip oder Illusion?

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Ein kritischer Blick auf die Machtbalance zwischen Legislative, Exekutive und Judikative

Das Ideal der Gewaltenteilung gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie: Legislative, Exekutive und Judikative sollen unabhängig voneinander arbeiten, sich gegenseitig kontrollieren und Machtmissbrauch verhindern. So steht es im Lehrbuch. Doch wie sieht es in der Praxis aus – insbesondere in Deutschland?

Der schöne Schein der Gewaltenteilung

Im Grundgesetz liest sich das alles sehr ordentlich. Artikel 20 Absatz 2 GG formuliert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Klingt gut – aber entscheidend ist, wie diese Staatsgewalten miteinander verwoben sind. Und hier beginnen die Probleme.

Die ministerielle Fachaufsicht: Wenn Justizpolitik zur Machtsache wird

Ein Paradebeispiel für die fragwürdige Gewaltenteilung ist die Justizverwaltung. In den meisten Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – ist das Justizministerium der Dienstherr der Richter und Staatsanwälte. Das bedeutet: Der Justizminister, ein Mitglied der Exekutive, kann per sogenannter „Fach- und Dienstaufsicht“ in richterliche Organisationen eingreifen. Zwar nicht in die konkrete Urteilsfindung – das wäre klar verfassungswidrig –, aber sehr wohl in Personalfragen, Beförderungen und Dienstpostenvergaben.

Fallbeispiel: Niedersachsen 2010 – Justizminister gegen Gerichtspräsident

Ein besonders aufschlussreicher Fall war 2010 in Niedersachsen zu beobachten: Der damalige Justizminister Bernd Busemann (CDU) versetzte den Präsidenten des Landgerichts Osnabrück gegen dessen Willen. Der Grund? Der Präsident hatte öffentlich Zweifel an der Justizpolitik des Ministers geäußert. Ein Beamter mit eigener Meinung passte offenbar nicht ins Bild. Zwar wurde der Fall gerichtlich überprüft, doch der Schaden für das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte war angerichtet.

Fazit: Wer über die Karrieren von Richtern bestimmt, hat Macht – und diese Macht liegt in Deutschland häufig nicht in der Justiz selbst, sondern in den Händen der Exekutive.

Die Legislative dominiert die Exekutive – oder umgekehrt?

Theoretisch ist die Exekutive der Legislative untergeordnet. Das Parlament erlässt Gesetze, die Ministerien führen sie aus. Doch auch hier verläuft die Trennlinie fließend. Die politische Realität zeigt: Minister haben oft einen erheblichen Ermessensspielraum, der über die bloße Umsetzung von Gesetzen hinausgeht.

Und wenn Parlamente regelmäßig Gesetze verabschieden, die so vage formuliert sind, dass die Ausgestaltung der Verwaltung überlassen bleibt, verlagert sich Macht von der Legislative zur Exekutive. Stichwort: Verordnungen und Verwaltungsvorschriften – gesetzesähnliche Regelungen, die vom Parlament kaum kontrolliert werden.

Wo bleibt die Kontrolle?

Die Justiz könnte – so die Hoffnung – als dritte Gewalt ein Gegengewicht bilden. Doch wenn die Staatsanwaltschaften dem Justizministerium unterstehen, ist auch hier die Unabhängigkeit fraglich. Die EU-Kommission hat Deutschland mehrfach für diesen Umstand gerügt. Ein europäischer Haftbefehl aus Deutschland wurde in Irland nicht anerkannt – mit der Begründung, die Staatsanwaltschaft sei nicht unabhängig genug. Das sagt einiges.

Gewaltenteilung in Deutschland: Ein System mit Schönheitsfehlern

Die Theorie der Gewaltenteilung ist schön – in der Praxis aber hängt sie an politischen Realitäten, Abhängigkeiten und Machtinteressen. Wer entscheidet über Richterposten? Wer kontrolliert Ministerien wirklich? Wer zieht Grenzen zwischen Gesetzgebung und Gesetzesausführung?

Es gibt gute Richter, pflichtbewusste Staatsanwälte, fähige Abgeordnete. Doch das System selbst erlaubt zu viele Einflussmöglichkeiten – vor allem durch ministerielle Weisungen, personalpolitische Tricks und gesetzgeberische Spielräume.

Wenn Gewaltenteilung mehr sein soll als eine Floskel aus dem Staatsbürgerkundeunterricht, braucht es tiefgreifende Reformen:

  • Staatsanwaltschaften müssen unabhängig von der Politik agieren können.
  • Justizministerien dürfen keine Macht über Richterkarrieren haben.
  • Verordnungen sollten nur auf klaren gesetzlichen Grundlagen basieren – kontrolliert vom Parlament.

Fazit

Die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert auf dem Papier. In der Praxis aber gibt es zahlreiche Bruchstellen, an denen Machtinteressen dominieren. Wer das System ernst nehmen will, muss bereit sein, genau dort hinzuschauen – und Reformen nicht länger auf die lange Bank zu schieben. Wie politisch eingefärbt der Verafssungsschutz ist sieht man and er Benennung des nicht mal annährend qulifizierten Ex-Mitgliedes der Amadeu-Antonio -Stiftung Kramer und daran das Hans-Georg Maaßen Präsident des
Bundesamtes war und heute wird er vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist abgespeichert.
Helmut Roewer war Präsident des Landesamtes Thüringen, heute schreibt er für das
Magazin Compact, das der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft.


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