Geschlechtseintrag und Vornamen ändern: Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

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Seinen Geschlechtseintrag ändern oder seinen Vornamen:

Das ist seit 1. November ohne komplizierte und teure Gutachten oder richterliche Beschlüsse möglich.

Das neue, nicht unumstrittene Selbstbestimmungsgesetz soll vor allem nonbinären Menschen helfen.




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