Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für einen neuen, ca. 10 Millionen Euro teuren, 8er-Sessellift in Willingen an den Vorhabenträger, die Liftgemeinschaft Köhlerhagen GmbH & Co.KG, übergeben. Geschäftsführer Jörg Wilke nahm den Bescheid persönlich entgegen.Die neue 8er-Sesselbahn am Nordhang des Ettelsberges im Bereich „Köhlerhagen“ soll die beiden in die Jahre gekommenen Doppelanker-Schlepplifte „Köhlerhagen 1“ und „Köhlerhagen 2“ ersetzen.
Der Antrag auf Planfeststellung wurde im Dezember 2016 gestellt. Nach dem Anhörungsverfahren und einem erfolgreichen Erörterungstermin am 26. Juni 2017 konnte nunmehr der Beschluss mit Datum vom 16.August 2017 ausgehändigt werden.
Durch den Ersatz der bisherigen Schlepplifte will der Vorhabenträger den Fahrgästen deutlich mehr Komfort bieten. Dazu dient zum einen die Bahntechnik selbst und zum anderen die Pistenführung bis ins Tal, die eine bessere Anbindung des Köhlerhagens an den Bereich „Sonnenhang/Ritzhagen“ ermöglicht und das, ohne andere Verkehrsräume zu queren.
Die Sesselbahn erlaubt zudem eine Sommernutzung, um die Strecken des „Bikepark Willingen“ adäquat bedienen zu können. Durch die Verlagerung der Mountainbiker von der Kabinenseilbahn zur Sesselbahn Köhlerhagen soll zudem die Entflechtung der Besuchergruppen erreicht werden und damit eine Beruhigung im Bereich der Seilbahn-Bergstation, des Hochheideturms, des Spielplatzes und der Ettelsberghütte sowie der zugehörigen Wanderwege.
Mit einer künftigen Kapazität im Skibetrieb von max. 3.000 Personen pro Stunde im Anfangs- und 3.600 im Endausbau wird die Sesselbahn in der Lage sein, stündlich 800 bzw. 1.400 Personen mehr zu transportieren als die beiden bestehenden Schleppliftanlagen.
Wenn die Sesselbahn im Sommerbetrieb zur Bikebeförderung eingesetzt wird, liegt die maximale Kapazität hier bei 1.200 Personen mit Rad im Anfangs- und 1.650 Personen mit Rad pro Stunde im Endausbau.
Das vorliegende Verfahren dient dazu, einen lückenlosen Skibetrieb in Willingen unter Berücksichtigung der neuesten technischen Infrastruktur für Skifahrer zu gewährleisten. Auch wenn die Technik der Sesselbahn im Wesentlichen vorbereitet durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wird, so war es hier jedoch eine besondere Schwierigkeit, die Sesselbahn weitgehend naturschutzverträglich in ein FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet zu integrieren. Das ist nach Überzeugung des Regierungspräsidiums gelungen.
Die Planfeststellungsunterlagen werden nun vom 21.08. – 04.09.2017 in der Gemeinde Willingen zur allgemeinen Ansicht ausliegen. Zudem wird der Beschluss im Internet unter www.rp-kassel.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
RP Kassel
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