Früheres Heimkind will nicht für Mutter zahlen

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Der Eingang des Amtsgerichtes in Offenburg. Foto: Steffen Schmidt/Archiv

Ein ehemaliges Heimkind, das für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen will, hat einen Vergleichsvorschlag des Familiengerichts Offenburg (Ortenaukreis) abgelehnt. Das sagte der Anwalt der 55-Jährigen, Michael Klatt, der dpa am Donnerstag. Zuvor hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts – er beträgt etwa 760 Euro – monatlich zahlt. Das Landratsamt erhebt entsprechende Ansprüche.

Die Frau aus dem hessischen Rodgau wehrt sich vor dem Familiengericht gegen, die Unterhaltsforderung. Sie argumentiert, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt.

Dem Anwalt zufolge hat ein Zeuge am Donnerstag die Aussage der Tochter gestützt. Er habe sinngemäß gesagt, die Mutter hätte sich damals zwar um ihr Kind kümmern können, sie habe dies aber nicht gewollt. Damit sei zumindest Klarheit in der Sache geschaffen worden, sagte der Anwalt. «Was den Ausgang des Verfahrens angeht, sind wir leicht optimistisch.»

Die Beweisaufnahme wurde am Donnerstag geschlossen. Das Familiengericht will den Beschluss am 19. Juni mitteilen. Kai Hockenjos, Sprecher des Landratsamtes im Ortenaukreis, sagte, man sei wegen der Forderungen von Anfang an gesprächsbereit gewesen. Das Landratsamt werde das Urteil des Familiengerichts akzeptieren.

 

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