Fragwürdige Salamitaktik bei Nord Stream 2

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(ots)

Bereits zum zweiten Mal will die Nord Stream 2 AG die Bauarbeiten der umstrittenen Gaspipeline zu Lasten der Umwelt ändern. Heute endet die Beteiligungsfrist im Änderungsverfahren bei dem verantwortlichen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Der NABU fordert eine Ablehnung des Änderungsantrags und bekräftigt seinen Widerspruch gegen die Genehmigung. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Beeinträchtigung streng geschützter Vögel in einem Naturschutzgebiet.

Um die Pipeline in der deutschen Ostsee fertigzustellen, fehlt eine abschließende Genehmigung für den Trassenabschnitt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), dem Bereich jenseits der 12-Seemeilenzone. Der NABU hatte 2018 neben einer noch beim Oberverwaltungsgericht Greifswald anhängigen Klage gegen die Zulassung der Pipeline im deutschen Küstenmeer auch Widerspruch gegen die AWZ-Genehmigung eingelegt. Jetzt beantragt das russische Staatsunternehmen eine zweite Änderung der Genehmigung, die den Umweltschaden im Naturschutzgebiet Pommersche Bucht-Rönnebank massiv ausweiten würde.

“Diese Art der Salamitaktik darf nicht zum Erfolg führen. Die Ursprungsgenehmigung des BSH erlaubte das Verlegen der Rohre nur in der Zeit von Mai bis September, damit Vögel während der Rast möglichst wenig gestört werden. Durch den Wechsel des Rohrverlegeschiffes drohen jetzt zweieinhalbmonatige Bauarbeiten in den für die Rastvögel bedeutenden Wintermonaten, und das in einem Schutzgebiet. Das ist nicht mit geltendem Naturschutzrecht vereinbar. Das scheibchenweise Aufweichen genehmigungsrelevanter Bauauflagen ist nicht hinnehmbar”, so NABU-Präsident Jörg- Andreas Krüger.

Schon im Dezember 2019 hatte Nord Stream 2 einen ersten Änderungsantrag durchgesetzt. Das ursprüngliche Bauzeitenfenster wurde um zehn Tage in die für die Rastvögel sensiblen Wintermonate erweitert. Gleichzeitig wurde das Verlegeschiff gewechselt. Dieses hält seine Verlegeposition jedoch nicht dynamisch, über sogenannte Bugstrahlruder, sondern zieht sich über Anker am Meeresgrund entlang. Eine Technik, die mehr Schäden verursacht und etwa sieben Mal mehr Zeit in Anspruch nimmt.

“Nach unseren Berechnungen verfünfzehnfachen sich die Umweltauswirkungen auf streng geschützte Meeresenten, See- und Ohrentaucher. Der Wechsel auf ein ankergestütztes Verlegeschiff braucht bis zu 76 Tage und erfordert den Einsatz von bis zu zehn Schiffen. Der nördliche Bereich des Naturschutzgebiets droht zur Hauptrastzeit von Vögeln leergefegt zu werden. Und dass, obwohl das Bundesamt für Naturschutz gerade erst den schlechten Zustand des Bestands der Vögel und auch Schweinswale im Schutzgebiet bestätigt hat”, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Cornelius Detloff.

Der NABU erwartet, dass das BSH den Änderungsantrag ablehnt, auch weil sich die Bedarfsprognosen der Nord Stream 2 AG als falsch erwiesen haben. Aktuelle Studien zeigen, dass es keine energiewirtschaftliche Rechtfertigung für das Milliardenprojekt gibt, weder für die Planänderung zur beschleunigten Fertigstellung, noch grundsätzlich, da der Erdgasverbrauch Deutschlands nach unabhängigen Prognosen rückläufig ist und von der vorhandenen Infrastruktur gedeckt werden kann.

Nach Einschätzung des NABU zu den Diskussionen um einen möglichen Stopp der Gaspipeline und mögliche Schadensersatzforderungen kann die Entscheidung über den Änderungsantrag und die anhängigen Klagen erheblich an Bedeutung gewinnen.

Hintergrund:

Im Juni 2018 lehnte das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Antrag NABU auf einen sofortigen Baustopp der Verlegearbeiten für die Gaspipeline Nord Stream 2 in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns auf der Grundlage einer Interessenabwägung ab. Das Greifswalder Gericht erklärte in seinem Eilbeschluss die Sach- und Rechtslage sei zu komplex, um die Erfolgsaussichten der Klage zu prognostizieren. Inzwischen sind die Bauarbeiten im Küstenmeer zwar abgeschlossen, allerdings trägt die Nord Stream 2 AG das alleinige Risiko, falls die Klage des NABU Erfolg haben wird.

Gleichzeitig legte der NABU Widerspruch gegen die zweite Genehmigung der Nord Stream 2 AG aus dem März 2018 ein, die zum Bau der Pipeline in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) notwendig ist. Im Bereich der AWZ wurde eine Teilstrecke von 16,5 Kilometer unter anderem wegen amerikanischer Sanktionen noch nicht verlegt. Auch über diesen Widerspruch, der von zweimaligen Änderungsverfahren überlagert wurde, ist vom verantwortlichen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nicht abschließend entschieden worden. Gegen die Entscheidung des BSH wäre ebenfalls eine Klage zulässig.

 

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Original Content von NABU

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