Feuerwerksverbot in vielen Kommunen – Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

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Landkreis Kassel. Der Landkreis Kassel erlässt ein Verbot für das Verwenden und Zünden von Feuerwerkskörpern in einer Reihe von kreisangehörigen Kommunen. „Wir haben uns mit den Bürgermeistern abgestimmt und genau festgelegt, wo ein Feuerwerksverbot sinnvoll ist“, informiert Landrat Andreas Siebert. Mit dem Verbot will der Landkreis verhindern, dass die bereits durch die Corona-Pandemie stark in Anspruch genommenen Intensivstationen in den Krankenhäusern der Region nicht noch weiter durch feuerwerksbedingte Notfälle belastet werden. Das Verbot gilt am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021. Die Bundesregierung hatte mit Wirkung vom 22. Dezember 2021 den Verkauf von Feuerwerk wie im vergangenen Jahr erneut verboten.

Die Kommunen hatten dem Landkreis publikumsträchtige Orte, die gern zu Silvester genutzt werden, gemeldet. Im Einzelnen betrifft das Verbot Bad Karlshafen und Helmarshausen (jeweils die Altstadt), Grebenstein (Markt in der Kernstadt), Habichtswald (Festplatz Kressenborn in Dörnberg sowie Festplatz Erlegrill, Kirchplatz und Kreuzungsbereich zwischen Kohlenstraße, Erlenweg, Oderweg und Rennweg/An der Linde in Ehlen), Hofgeismar (Fußgängerzone Markplatz, Markstraße, Töpfermarkt und Mühlenstraße), Immenhausen (Marktplatz und Kirchenvorplatz Immenhausen sowie Parkplatz und Gelände des Bürgerhauses Holzhausen), Kaufungen (Oberer Struthweg Höhe Alter Bahnhof, der gesamte Bereich um die Stiftskirche/Schulstraße bis Hausnummer 38, Zur Schönen Aussicht, Am Höhberg, Brauplatz, Vorplatz des Bürgerhauses Kaufungerwald/Rathaus, Parkplatz an der Lossetalhalle/IGS Kaufungen, Theodor-Heuss-Platz, Festplatz mit Außengelände Jugendpflege und Skaterplatz, das Umfeld der Haferbachhalle, der Kirchplatz Niederkaufungen, Rehheckenweg und der Vorplatz Dorfgemeinschaftshaus Papierfabrik), Lohfelden (Spiel-und Bolzplatz Erlenstraße, An der Linde, Brunnenstraße, Festplatz/Naturfreundehaus und alle Spielplätze in Vollmarshausen sowie das Erholungsgebiet Bürgersee, die Lange Straße inkl. Buswendeschleife, die Grüne Mitte, der Berliner Platz, die Hauptstraße und Waldauer Weg 9a/Parkplatz Freibad, die Elisabeth-Selbert-Straße, Bereich Schutzhütte Herchenbach und alle Spielplätze in den Crumbach und Ochshausen), Naumburg (Vor dem Tor, Untere Straße und Burgstraße einschließlich Marktplatz in der Kernstadt), Niestetal (Sandershäuser Berg, Hermann-Scheer-Straße), Wolfhagen (gesamte Altstadt einschließlich Marktplatz) und Zierenberg (Marktplatz einschließlich Bereiche um das Rathaus und die Evangelische Stadtkirche,).

Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die am 29. Dezember öffentlich bekannt gemacht wird, beruht auf den Paragraphen 27a, 28, 28 a und 32 des Infektionsschutzgesetzes. Außerdem gibt es auch im Sprengstoffrecht Feuerwerksverbote, die unabhängig von Corona gelten. So ist nach Paragraph 23 Absatz1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ganzjährig verboten. Darüber hinaus können Kommunen noch weitere Abbrennverbote anordnen.

Der Landkreis hat sich dafür entschieden, das „Böllern an Silvester und auch am Neujahrstag“ an den genannten Orten zu verbieten, „da dort am stärksten die mit dem Feuerwerk verbundenen Gefahren bestehen“, so Siebert weiter. Dieses Verbot für einzelne Orte ist „zwar eine erneute Einschränkung in die Handlungsfreiheit der Menschen, aber der Gesundheitsschutz und die Beanspruchung der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes gehen hier eindeutig vor“, so der Landrat weiter. Da auch der Verkauf von Feuerwerk verboten sei, wiege die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit zudem weniger schwer. Zumindest für den Tier- und den Naturschutz habe das Verbot auch positive Auswirkungen. Siebert: „Wer ein Haustier hat, weiß welche Belastungen Feuerwerk für die Tiere darstellt – und das gilt natürlich in gleichem Maße auch für die Wildtiere“.

Landrat Andreas Siebert appelliert mit Blick auf Silvester und Neujahr erneut an die Bevölkerung möglichst wenig Kontakte zu pflegen. „Es gibt keinen Grund zum Jahreswechsel beim Schutz vor Corona leichtfertig zu sein“, so Siebert. Das Feuerwerksverbot wird von den kommunalen Ordnungsbehörden sowie der Polizei kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, dass je nach Einzelfall zwischen 200 Euro und 25.000 Euro betragen kann. 

LANDKREIS KASSEL


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