Festnahme und Untersuchungshaft wegen der Sprengung von Geldautomaten

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(ots)In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) – Besondere Aufbauorganisation (BAO) effectus – ist am 26.04.2022 ein deutscher Staatsangehöriger wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des schweren Bandendiebstahls und der Sachbeschädigung festgenommen worden.

Bei dem 41-jährigen Beschuldigten soll es sich um den Angehörigen einer Tätergruppierung aus dem Rhein-Main-Gebiet handeln, die sich auf Sprengungen von Geldautomaten spezialisiert hat. Der Beschuldigte steht im Verdacht, sich an zwei Geldautomatensprengungen der Gruppierung beteiligt zu haben, für die er hochexplosive Gassprengsätze vorbereitet haben soll.

Die von dem Beschuldigten zur Verfügung gestellten Gassprengsätze sollen vor rund zwei Jahren in der Nacht vom 20.05.2019 auf den 21.05.2019 bei der Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale in Friedberg und in der Nacht vom 23.05.2019 auf den 24.05.2019 bei der Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale in Schlüchtern zum Einsatz gekommen sein. Anders als in Friedberg, gelang es den Tätern in Schlüchtern Bargeld in Höhe von über 230.000 Euro zu entwenden. Bei den Taten entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt über 70.000 Euro.

Wegen der Sprengungen in Friedberg und Schlüchtern sowie weiterer Taten verurteilte das Landgericht Gießen im April und Juni 2021 drei weitere Angehörige der Tätergruppierung zu Freiheitsstrafen in Höhe von 1 Jahr bis zu 6 Jahren.

Am Dienstagmorgen (26.04.2022) wurde der Beschuldigte von Ermittlern des HLKA in seiner Wohnung in Eschborn (Main-Taunus-Kreis) festgenommen.

Er wurde im Anschluss an die Festnahme dem Haftrichter beim Amtsgericht Offenbach am Main vorgeführt, der gegen ihn die Untersuchungshaft angeordnet hat.

Weitere Hintergrundinformationen zum Kriminalitätsphänomen: Im Jahr 2021 ist die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Hessen gestiegen. Es wurden 56 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst, in jedenfalls 27 Fällen konnten Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen. Demgegenüber wurden im Jahr 2020 30 Fälle festgestellt, wobei es in 24 Fällen bei einem Versuch blieb. Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2021 zu einem Sachschaden von insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 2,5 Mio. Euro. Im Jahr 2022 kam es in Hessen bislang zu 13 Sprengungen von Geldautomaten.

Hessisches Landeskriminalamt


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