Es gilt ab heute: Reisende können ihre Nachtflüge nicht mehr antreten…

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Die nächtlichen Ausgangssperren für alle Gebiete mit einer Inzidenz über 100 sind beschlossen.

Die betreffen auch jegliche Beförderung in Verkehrsmitteln.

Das Problem: Auch Flugreisende, deren geplanter Flug nach 22 Uhr

an einem der großen deutschen Flughäfen landet oder startet,

könnten diesen nach den aktuellen Regeln nicht antreten.

 

 


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Und um es nochmal auf die Spitze zu treiben: Wenn man um 21.59 h landet muss man die Nacht im Flugzeug verbringen, weil man ja nicht mehr raus darf, begeht aber gleichzeitig einen Verstoß, weil man mit mehr als einem Haushalt zusammen ist.
Aber das Nachhausejoggen allein – wäre dann erlaubt, wenn man vor 23.59:59 Uhr zu Hause ankommen würde.
Dann aber husch husch ins Körbchen.

Es spielt auch keine Rolle, ob man bereits zweimal geimpft wurde oder bereits Corona hatte – Da werden keine Unterschiede gemacht.

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