Ein Verbot der AfD ist undemokratisch und undiplomatisch und warum der Verfassungsschutz zur Beurteilung nicht taugt.

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UNDEMOKRATISCH

Ein Verbot der AfD könnte als undemokratisch angesehen werden, weil es die politische Meinungsfreiheit und das Recht auf Teilhabe am demokratischen Prozess einschränken würde.

In einer Demokratie ist es wichtig, dass verschiedene Meinungen und politische Strömungen Gehör finden, auch wenn sie kontrovers sind.

Ein Verbot könnte zudem den Eindruck erwecken, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, sich mit den Ansichten der AfD auseinanderzusetzen, was zu einer weiteren Polarisierung führen könnte.

UNDIPLOMATISCH

Wenn die AfD an Einfluss gewinnt, könnte ein Verbot auch als undiplomatisch betrachtet werden, da es den Dialog und die Auseinandersetzung mit den Wählern und deren Anliegen untergräbt.

Stattdessen könnte es sinnvoller sein, die Ursachen für das Erstarken der AfD zu analysieren und auf gesellschaftliche Probleme einzugehen, um so eine konstruktive Diskussion zu fördern.

Ein Verbot könnte zudem die Anhängerschaft der Partei weiter mobilisieren und als Bestätigung ihrer Positionen dienen, was die gesellschaftliche Spaltung vertiefen könnte.

GESICHERT RECHTSEXTREM

Nach Ansicht der Unterzeichnenden ist die AfD gesichert Rechtsextrem, nach Einschätzung des Verfassungsschutzes. Was aber genau bedeutet das?


Die Einschätzung „gesichert rechtsextrem“ von einer weisungsabhängigen, politisch abhängigen und massiv gesteuerten Behörde, denn nichts anderes ist der Verfassungsschutz, kann als problematisch angesehen werden. 

Solche Bewertungen könnten von ver-schiedenen Faktoren beeinflusst 

werden, einschließlich politischer Agenden oder interner Richtlinien. Es ist wichtig, die Unab-hängigkeit und Objektivität der Behörde zu hin-terfragen und zu prüfen, ob die Einschätzung 

auf fundierten, transparenten und nachvollzieh-baren Kriterien basiert. 

Eine kritische Auseinandersetzung mit solchen Bewertungen ist daher ratsam, um ein um-fassenderes Bild der Situation zu erhalten.

40 Abgeordnete des deutschen Bundestages aber haben trotzdem einen solchen Antrag unterschrieben.

  • 16 Abgeordnete haben nach Namenszuordnung einen Migrationshintergrund
  • Nur drei der Abgeordneten gehören der CDU/CSU an. 0,408 % des deutschen Bundestages
  • 9 Grüne Abgeordnete  1,226 % des deutschen Bundestages
  • 18 SPD 2,452 % des deutschen Bundestages
  • Eine ganze FDP Abgeordnete  0,136 % des deutschen Bundestages
  • 7 Linke  0,953 % des deutschen Bundestages

40 Abgeordnete insgesamt 734 Abgeordnete insgesamt also 5, 44 % der Abgeordneten unterschreiben diesen Antrag.

Sofern die Liste, die in diversen Foren zu finden ist, stimmt!

Eine offizielle Quelle dafür fanden wir nicht. Interessant ist allein dieser Umstand schon, denn es hat was von Denunziantentum. Wer für etwas ist, soll dafür auch offen eintreten! Aber genau daran manifsteiert sich die aktuelle Politik:

  • nämlich 27 Personen von 40 gehören der sagenumwobenen Ampel an.
  • 1 FDP Mitglied fliegt sehr, sehr sicher aus dem Bundestag.
  • 7 Linke sind sowieso raus bei der nächsten Wahl

Da Wanderwitz von der CDU garantiert scheitert, mutiert sein Verbotsantrag zum Witz. Kiesewetter ist ein Fall für sich und man kann froh sein, dass dieser Mensch keine Gewalt mehr über Waffen hat.

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