„Digitalisierungsschub für Hessens Kommunen“

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Land unterstützt Digitalisierung in Hessens Städten und Gemeinden

 

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung unterstützt Städte und Gemeinden, die im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) digitale Verwaltungsleistungen gemeinsam entwickeln. Die Fördersumme beträgt innerhalb eines Projektes pro Kommune 25.000 Euro. Kooperieren vier Kommunen werden demzufolge 100.000 Euro aus dem Programm zur Verfügung gestellt.

„Herausforderungen nicht alleine angehen zu müssen, sondern sich gemeinsam für die Region oder den Landkreis stark zu machen, dafür steht die Interkommunale Zusammenarbeit. Für eine erfolgreiche Digitalisierung in unseren Kommunen wird IT-Sachverstand vor Ort benötigt. Gerade für kleinere Kommunen kann es jedoch eine Herausforderung sein, geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren. Daher fördert das Land die Interkommunale Zusammenarbeit auch im Bereich der Digitalisierung. Mit dem Programm verfolgt das Land das Ziel, die Kommunen bei der Gewinnung von IT-Fachkräften zu unterstützen. Dies kann zu einem Digitalisierungsschub in unseren Kommunen führen“, sagten der Hessische Innenminister Peter Beuth und die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Prof. Dr. Kristina Sinemus.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital zugänglich zu machen. Bund, Land und Kommunen sind somit gleichermaßen in der Verantwortung. Die Digitalisierung ist ein Schwerpunktthema der Hessischen Landesregierung.

„Die Verwaltungsdigitalisierung stellt uns vor eine große Herausforderung, die wir nur Hand in Hand mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden bewältigen können. Smarte Verwaltungen sind kein Selbstläufer. Die Hessische Landesregierung hat daher bereits im vergangenen Jahr ein umfangreiches Programm zur Unterstützung der hessischen Kommunen und Landkreise aufgelegt. Dazu gehört unter anderem eine kostenlose Digitalisierungsberatung sowie finanzielle Unterstützung“, so Kommunalminister Peter Beuth.

Mit rund 37 Millionen Euro investiert das Land kräftig in den Digitalisierungserfolg der Kommunen und Landkreise. Die Gelder stehen zum Beispiel für die Entwicklung der Onlineanträge, die Finanzierung einer Digitalisierungsberatung und Pilotprojekte in OZG-Modellkommunen zur Verfügung. Ein zentraler Partner ist dabei Hessens kommunaler IT-Dienstleister ekom21. Er unterstützt die Kommunen und Landkreise bei der Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsleistungen. Bereits heute sind in Hessen Verwaltungsleistungen online verfügbar. Der Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde gehört hierzu genauso wie der Antrag auf Elterngeld. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine enorme Entlastung: Sie sparen Zeit und unnötige Wege.

„Die Digitalisierung in allen hessischen Kommunen und Landkreisen voranzutreiben ist eines meiner Ziele. In smarten Regionen entstehen digitale Anwendungen, die den Menschen im Alltag, im Arbeits- und Wirtschaftsleben oder etwa in den Bereichen Mobilität, Energie, Gesundheitsversorgung helfen. Um die hessischen Kommunen und Landkreise im Bereich Digitalisierung bestmöglich zu unterstützen, haben wir im Digitalministerium kürzlich die Geschäftsstelle ‚Smarte Regionen‘ eingerichtet. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Nutzung der Digitalisierungsplattform ‚civento‘ Anfang 2020 haben wir bereits einen wichtigen Grundstein für die Verwaltungsmodernisierung gelegt. Unser gemeinsames Ziel ist es dabei, alle Verwaltungsleistungen möglichst bald online anzubieten“, hebt Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hervor.

Bereits jetzt können die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen hessischen Gemeinden über ein Standesamtsportal Geburts- und Sterbeurkunden von zu Hause aus beantragen. Zeitnah werden weitere Leistungen für die Hessinnen und Hessen über das Netz erreichbar sein: Kraftfahrzeugkennzeichen können dann genauso wie die PKW-Zulassungsbescheinigung, Feinstaubplaketten, Wohngeld und Reisepässe online beantragt werden.  Die digitale Verwaltung erleichtert Behördengänge nicht nur für Privatpersonen: auch Unternehmen profitieren. So werden Taxigenehmigungen, der Personenbeförderungsschein und die Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten in Zukunft den betreffenden Betrieben online zur Verfügung stehen.

Hessen hat in diesem Zusammenhang bereits eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen vorangetrieben, so zum Beispiel die Bereitstellung eines Nutzer-kontos („Servicekonto Hessen“), über das die hessische Bevölkerung die Landes- und Kommunalverwaltungen zukünftig einfach und sicher sowie ortsunabhängig an sieben Tagen in der Woche und rund um die Uhr erreichen kann, um Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Hintergrund: Interkommunale Zusammenarbeit

Die Hessische Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren das IKZ-Förderprogramm, in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden, deutlich erweitert und es von den förderfähigen Aufgabenbereichen wie den förderberechtigten Kommunen wesentlich breiter aufgestellt. Heute umfassen die möglichen förderbaren Aufgabenbereiche nunmehr nahezu das komplette Aufgabenspektrum der kommunalen Verwaltung. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass die Unterstützung unbürokratisch und einfach erfolgen kann.  Das Land hat seit 2008 insgesamt 350 kommunale Kooperationen mit 1664 manchmal auch mehrfach eingebundenen Gemeinden gefördert. Dabei wurde eine Gesamtsumme von mehr als 23,5 Millionen Euro in unterschiedlichste Projekte investiert und die hessischen Kommunen in ihrem Streben nach freiwilliger Zusammenarbeit unterstützt. Alleine im Jahr 2018 wurden 45 Kooperationen mit über drei Millionen Euro gefördert. Im Jahr 2019 konnten 43 Förderungen mit über 2,6 Millionen Euro verzeichnet werden. Bis Ende Juni 2020 konnten bereits 25 Förderungen mit einem Volumen von fast 1,4 Millionen Euro bewilligt werden.

 

Weitere Informationen zur IKZ-Förderung sowie zum Antragsverfahren zur Verwaltungsdigitalisierung sind im Internet unter www.ikz.hessen.de abrufbar.


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